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Tatort Schrebergarten: Hier sollen zwei Polizisten einen IV-Rentner verprügelt haben

Augenschein vor dem Berufungsprozess

Tatort Schrebergarten: Hier sollen zwei Polizisten einen IV-Rentner verprügelt haben

Die zwei Polizeibeamten der Stadt Schlieren, die einen Schrebergärtner massiv verprügelt haben sollen, sind vor einem Jahr vom Bezirksgericht schuldig gesprochen worden. Heute beurteilt das Obergericht den Fall neu – und lädt dazu zur Tatort-Besichtigung. 
09.12.2014, 16:5209.12.2014, 17:22
Daria Wild
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Prügelpolizisten vor Obergericht
Dieses Schrebergarten-Häuschen in Schlieren mietete einst der IV-Bezüger Markus H. Er zeigte 2011 zwei Polizisten der Stadtpolizei Schlieren – sie sollen ihn hier festgehalten und brutal zusammengeschlagen haben. Das Bezirksgericht sprach die beiden schuldig. Das Obergericht, das den Fall nun neu beurteilen muss, lud zur Tatort-Besichtigung.
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Es ist ein kurioser Anblick, wenn der Zürcher Oberrichter Bussmann samt Entourage, der leitende Staatsanwalt Maurer, Rechtsanwälte – unter ihnen der bekannte Zürcher Strafverteidiger Valentin Landmann – und die Prozessparteien in Gummistiefeln und Schale, mit Hut und Mantel rauchend durch die Schlieremer Schrebergärten stapfen. 

Der Grund für den hochkarätigen Ausflug an diesem frühen Dienstagmorgen ist der heutige Berufungsprozess am Zürcher Obergericht gegen die zwei Polizisten Belet und Bobillier. Die beiden Beamten der Stadtpolizei Schlieren sollen im Juni 2011 den Kläger Markus H. in dessen Schrebergartenhäuschen festgehalten, brutal zusammengeschlagen, und ihn dann auch noch durch die Gegend gejagt haben. 

«Wo genau sind sie durch die Luft geflogen, Herr H.?»

Das Bezirksgericht Dietikon hat Belet und Bobillier im Dezember 2013 wegen Amtsmissbrauchs, Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruchs und Sachentziehung zu je 16 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil war eine kleine Sensation – schliesslich gibt es im Fall keine eigentlichen Tatzeugen, es stehen die Aussagen von zwei gestandenen und tadellos beleumdeten Beamten den Aussagen eines renitenten IV-Bezügers gegenüber.

Nun will die nächsthöhere Instanz, das Obergericht, mit einem «Augenschein» des Tatortes die widersprüchlichen Aussagen besser beurteilen können. Es geht darum, wie realistisch die Schilderungen von Markus H. sind, und wie gut die Nachbarn, die nichts von dem Vorfall mitbekommen haben, den Kläger theoretisch hätten hören müssen. Courant normal ist so eine Besichtigung nicht – vor allem dann nicht, wenn die Tat schon drei Jahre zurückliegt. 

Wenn der Richter zum Lärmtest ruft

Trotzdem – und das darf dem Obergericht hoch angerechnet werden – wird der Tatort gründlich inspiziert. Mehr als eine Stunde stehen sich die Beteiligten schlotternd auf den Füssen herum, es werden Bilder geschossen, Abstände vermessen und den Prozessparteien Fragen gestellt. «Wo genau sind sie wegen den Schlägen der Polizisten durch die Luft geflogen, Herr H.»? «Wo haben sie den Kläger kontrolliert, Herr Bobillier»?, «Ist das noch das gleiche Türschloss wie damals?» Trotzdem heisst die Devise: «Wir nehmen hier keine Aussagen auf.»  

Angeklagter und Kläger würdigen sich keines Blickes. In scheinbar friedlicher Manier führen der Angeklagte Bobillier, ein Hüne von einem Polizisten, und der Kläger Markus H., ein rauer Mittvierziger, durch die Tatortbesichtigung. Der zweite Beschuldigte Belet bleibt still.

Für Amüsement sorgt vor allem der Lärmtest, den der Richter anordnet. Der Gerichtsschreiber muss sich im Schrebergartenhäuschen einschliessen und schreien, während sich die Anwesenden bei den Nachbarn versammeln und testen, ob man den Gerichtsschreiber hört. Man hört ihn, auch wenn die Gänse des Nachbarn lauter gackern als jeder Wachhund bellen könnte und alle zwei Minuten der Lärm vorbeiratternder Züge die Gespräche unterbricht. 

Tatort Schrebergarten: Das Häuschen von Markus H. aus dem Nachbarsgarten fotografiert.
Tatort Schrebergarten: Das Häuschen von Markus H. aus dem Nachbarsgarten fotografiert.Bild: watson

Man hätte es also mitbekommen, wäre Markus H. im Schreberhäuschen derart zusammengeschlagen worden, wie er behauptet. «Wenn man nichts hören will, hört man nichts», entgegnet der Kläger, der zum Lärmtest nicht mit in den Nachbarsgarten darf, weil diese ihn nicht auf ihrem Grundstück haben wollen.

Auch die Aussage des Angeklagten vor Bezirksgericht, man habe ihn nicht ordnungsgemäss abführen können, weil drei Personen unmöglich nebeneinander auf dem Schrebergartenweg Platz hätten, wird überprüft: Belet und Bobillier müssen an einem ebenfalls anwesenden ehemaligen Berufskollegen demonstrieren, wie sie Markus H. vom Gelände abgeführt haben. «Bei einem Einsatz trete ich zur Not auch Gestrüpp nieder», sagt Bobillier. Man glaubt ihm sofort.

«Ich hab's langsam gesehen», sagt der Richter nach einer Stunde. Und nachdem auch noch der mutmassliche Verfolgungsweg abgeschritten wird, rauscht die Entourage im Dienstwagen davon.

Werden die «Prügelpolizisten» heute verurteilt?

Eine Stunde später beginnt der Prozess gegen die beiden Polizisten. Er ist noch immer im Gange. Sind die Schilderungen des Klägers auch in den Ohren des Obergerichts konsistent und glaubwürdig? Können sich die Polizisten tatsächlich nur noch schlecht an den Tatabend erinnern, oder verheimlichten sie bei der ersten Einvernahme gewollt Details, wie das Bezirksgericht vor einem Jahr in der Urteilsbegründung schrieb?

Für die beiden Angeklagten geht es um ihren Ruf: In den Medien als Prügelpolizisten betitelt, von einem renitenten IV-Bezüger zu Fall gebracht. Und es geht auch um ihre Existenz. Während Belet seinen Dienst bereits quittiert und sich beruflich umorientiert hat, kämpft der Hüne Bobillier immer noch darum, seine Dienstuniform wieder tragen zu können. Ob das Urteil heute gefällt wird, ist noch unklar. 

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