Karl R. verstarb im Frühling 2022 im Alter von 82 Jahren. Hätte die SLKK seine Therapiekosten übernommen, könnte er heute vielleicht noch leben.
Sein Fall sorgte schweizweit für Aufsehen. Und die Frage steht im Raum: Inwiefern ist die Krankenkassenwahl ausschlaggebend für eine adäquate Behandlungsmöglichkeit? Jetzt hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Weisungen für die SLKK veröffentlicht.
Ende September vermeldet das BAG:
Wie sich dem Text des BAG entnehmen lässt, sind die Mängel nicht nur gravierend, sondern auch zahlreich. Sie betreffen nicht nur den Fall Karl R. – nein, die ganze Organisation wird in die Mängel genommen. So werden der vertrauensärztliche Dienst, die juristischen Kompetenzen und die interne Organisation der SLKK infrage gestellt.
Die vom BAG überwachte Umsetzung der Weisungen muss innert zwei Monaten erfolgen, sonst kann das BAG weitere Weisungen geben oder im schlimmsten Fall der Kasse sogar die Bewilligung entziehen.
Das BAG stiess beim Überprüfen der Krankenkasse auf zahlreiche, systematische Fehler. So wurden beispielsweise Stellungnahmen eines SLKK-Vertrauensarztes immer wieder gerichtlich beanstandet. Darum fordert das BAG von der Krankenkasse den ausschliesslichen Einsatz qualifizierter Vertrauensärzte, welche in angemessener Frist Gutachten erstellen. Hinzu kommt, dass die SLKK ihr juristisches Team ausbauen und der Vorstand ab sofort die Beaufsichtigung sowie die Oberleitung sicherstellen muss.
Als erste Massnahme wurde dafür ein neuer CEO – Roland Kleiner – eingestellt. Dieser sagt gegenüber dem «Blick»: «Die SLKK arbeitet aktuell unter Hochdruck mit allen betroffenen Instanzen zusammen, um künftig die Prozesse zu verbessern. Zudem bestätigen wir, dass die SLKK nur mit ausgewählten Fachkräften arbeitet. Wir dürfen dabei aber nicht vergessen, dass in solchen schwerwiegenden Fällen stets ein Risiko vorhanden ist, sei es beim Leistungserbringer oder beim Krankenversicherer selbst.»
Beim Rentner aus Obwalden wurde 2018 ein Tumor gefunden, welcher sich zuerst erfolgreich mit einer Chemotherapie behandeln lässt. Als der Krebs 2020 zurückkehrt, schlagen die Experten des Inselspitals Bern im Frühling eine Behandlung mittels CAR-T-Zell-Therapie vor. Dabei werden dem Patienten Abwehrzellen entnommen, im Labor aufbereitet und dann per Infusion wieder zugeführt.
Weil diese Behandlung jedoch sehr kostspielig ist, wurde das Gesuch für Kostengutsprache von der SLKK nicht gutgeheissen. Die Kosten der Therapie belaufen sich laut der «NZZ» schätzungsweise auf 200'000 bis 305'000 Franken. Diese Therapie der Novartis werde seit 2020 von der Grundversicherung abgedeckt, schreibt der «Blick».
Um die Behandlung nicht bezahlen zu müssen, zog die Zürcher Krankenkasse mit dem sterbenden Patienten durch alle Gerichtsinstanzen, bis vors Bundesgericht – welches die Therapie schliesslich guthiess. Als die Behandlung zu Beginn des letzten Jahres dann hätte beginnen können, verstarb der Krebskranke kurz darauf im April.
Btw: Ich nehme an keiner muss vor Gericht weil er entschieden hat einen alten Mann zu Tode zu prozessieren, oder?