Erstmals werden Bilder publik im Drama um Sara J. Das Baby starb gemäss Obduktionsbericht im siebten Schwangerschaftsmonat im Bauch seiner Mutter, mutmasslich während der Rückschaffung von Vallorbe nach Domodossola durch das Grenzwachtkorps (GWK).
Omar J., der Vater des totgeborenen Kindes, hat gegenüber italienischen Medien angegeben, dass die italienischen Behörden Bilder und Filme auf einem Handy wiederhergestellt hätten, die er während der Rückschaffung auf Druck der Schweizer GWK-Beamten gelöscht habe. Zwar will Omar J. die Originaldateien nur den italienischen Behörden aushändigen, er zeigte aber einer Handvoll italienischer Journalisten Bilder, die er vor seiner Flucht in Aleppo aufgenommen hatte. Ausserdem zeigte er den Journalisten ein Bild, das seine leidende Frau in einem Aufenthaltsraum zeigen soll.
Gegenüber italienischen Medien gab Omar J. an, dass er sich die Identifikationsnummern jener GWK-Beamten gemerkt habe, die ihm und seiner blutenden Frau die Hilfe verweigerten. Um die Beamten unabhängig von der Schweizer Justiz zur Verantwortung zu ziehen, hat Omar J. den Turiner Top-Anwalt und Migrationspezialisten Lorenzo Trucco verpflichtet.
Trucco ist Präsident der ASGI (Associazione Studi Giuridici sull’Immigrazione / Studienvereinigung über das Immigrationsrecht) und versucht, über eine italienische Staatsanwaltschaft eine Untersuchung anzustrengen, um von den Schweizer Behörden auf dem Rechtshilfeweg an Informationen zu gelangen.
Über Zuständigkeitsfragen in der Schweiz herrscht derweil Konfusion. Nachdem das Grenzwachtkorps den Vorfall erst eine Woche lang durch den zuständigen Vorgesetzten der beteiligten Beamten untersuchen liess, konnte am Freitag die Militärjustiz, der die Angehörigen des GWK in Dienstangelegenheiten unterstehen, eine Beweisaufnahme einleiten. Diese besteht bisher aus Einvernahmen. «Es hat keine Verhaftungen in der Angelegenheit gegeben», sagt Tobias Kühne, Mediensprecher der Militärjustiz, auf Anfrage von watson. Inhaltliche Angaben zum Verfahren – und damit auch zu den Vorwürfen von Omar J. – konnte Kühne wegen des Untersuchungsgeheimnisses keine machen.
Noch bevor die Militärjustiz den Fall übernahm, hat die Menschenrechtsgruppierung «Augenauf» bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen die beteiligten GWK-Beamten eingereicht. Laut Augenauf hat die Bundesanwaltschaft signalisiert, dass man die Anzeige entgegennehmen werde. Auf welcher rechtlichen Basis war bei der Bundesanwaltschaft nicht in Erfahrung zu bringen.
Die schwangere Syrerin hatte zu einer Gruppe von 36 Flüchtlingen aus Syrien, Eritrea und Äthiopien gehört, die am Freitag vor einer Woche in Frankreich in einem direkten Zug von Mailand nach Paris aufgegriffen worden war. Die Gruppe wurde in Vallorbe (VD) Schweizer Grenzwächtern übergeben und dann via Brig (VS) nach Domodossola (I) gebracht.
Es sei ein Spezialfall gewesen, sagte Walter Pawel, Sprecher der Eidgenössischen Zollverwaltung, wegen der langen Fahrt durch die Schweiz und wegen der Grösse der Gruppe. Deshalb seien die Menschen in sieben Kleinbussen der Grenzwache gefahren worden und nicht wie sonst in der Regel mit dem Zug. Üblich seien Rückübergaben von Brig nach Domodossola oder von Chiasso nach Como (I).