Bitte nicht ins Klo stellen
Achten Sie einmal darauf, wie viele Verbotsschilder Ihnen Tag für Tag begegnen – 20 Stück sind es bestimmt. Mit Halte- und Rauchverbotsschildern kann man noch gut leben. Bei gewissen Anzeigetafeln ist das etwas anders: Diese begegnen einem deutlich seltener – und sind auch nicht immer so eindeutig zu interpretieren.
Vom stillen Ort zu vor Ort
Na super! Jetzt darf man nicht einmal mehr im Tram die Sitze ansägen? Was darf man hier denn überhaupt?
Und einfach so mit raushängenden Hosentaschen herumlaufen geht so ja auch schon mal gar nicht. Noch schlimmer wäre natürlich, achselzuckend keine Ahnung zu haben.
Wer schon einmal am Rheinfall war weiss, dass dort ebenfalls einige Verhaltensregeln gelten: Hunde und Kinderwagen sind verboten. Und den Nachwuchs auf dem Arm zu tragen, ist übrigens auch nicht erlaubt. Nur, wenn man das Kind weder im Wagen noch auf dem Arm transportieren darf – muss man es wohl zu hause lassen. Und mit hohen Schuhen brauchen Sie es schon gar nicht versuchen.
Lust und Last
Jetzt sind die Tiere dran
Gilt irgendwo ein Hundeverbot, ist wohl klar, wer bei Regelverstoss zu büssen ist: Der Mensch natürlich. Wer oder was bei diesem Schild zur Rechenschaft gezogen würde, ist nicht ganz so klar. Wie es scheint, ist das Federvieh gemeint.
Dass Vögel jedoch – erstaunlicherweise – nicht in der Lage sind, den Sinn einer Verbotstafel zu verstehen, beweist uns das nächste Exemplar. Naja, einen Versuch war es wert.


