Sie arbeiten diskret im Hintergrund, aber sie haben einen wichtigen Job. Personensicherheitsprüfer des Bundes, sogenannte Risk Profiler, haben die Aufgabe, Sicherheitsrisiken bei Angestellten der Verwaltung und Angehörigen der Armee aufzudecken.
Eine der heikelsten und intensivsten Bedrohungen der Sicherheit des Landes entsteht dann, wenn an besonders wichtigen Schlüsselpositionen eingesetzte Personen Verrat begehen oder selber gegen den Staat arbeiten. So beschreibt der Bundesrat das Problem in der entsprechenden Gesetzesbotschaft. Deshalb sollen nur Personen angestellt und rekrutiert werden, die nicht erpressbar sind und das ihnen entgegengebrachte Vertrauen nicht missbrauchen.
Jedes Jahr führt der Bund 11000 Sicherheitsprüfungen durch. Den grössten Teil davon erledigt die Fachstelle Personensicherheitsprüfungen des Verteidigungsdepartements. Hier arbeiten 51 Kriminalistinnen, Psychologen und Juristinnen, die das Leben von Rekruten und Beamten durchleuchten. Sie schauen sich Straf-, Betreibungsregisterauszüge sowie manchmal auch Social-Media-Profile an und führen persönliche Gespräche durch.
Die Interviews können für die Betroffenen unangenehm sein. Denn manchmal müssen sie auch zu sexuellen Vorlieben, Affären oder Tätowierungen Auskunft geben. Manche fühlen sich dabei wie Verbrecher in einem Verhör. Schon mehrmals bekundeten Verwaltungsangestellte öffentlich ihren Unmut über die Fragerei.
Dann hiess es jeweils: Ja, die Befragungen könnten als unangenehm empfunden werden, doch sie seien im Interesse der Sicherheit des Landes.
Selbst einige Risk Profiler finden die Befragungen allerdings übertrieben – zumindest, wenn sie selber davon betroffen sind. Auch die Personensicherheitsprüfer müssen sich nämlich regelmässig Personensicherheitsprüfungen unterziehen. Diese führt die Bundeskanzlei durch, wie auch bei vom Bundesrat eingesetzten Topkadern.
Recherchen zeigen: In vier Fällen hat die Bundeskanzlei die erforderliche Sicherheitserklärung für Personensicherheitsprüfer des Verteidigungsdepartements nicht ausgestellt. Diese Angestellten haben ihren Job darauf verloren. Dies bestätigt das Departement auf Anfrage von «CH Media».
Die Kommunikationsstelle relativiert. Es handle sich um vier Fälle bei 100 bis 150 Prüfungen im gleichen Zeitraum. Drei bis vier Prozent haben also nicht bestanden. Bei den von der Fachstelle geprüften Stellungspflichtigen liegt die Quote jedoch unter einem Prozent. Ausgerechnet in jener Fachstelle, die Sicherheitsrisiken erkennen soll, arbeiteten jahrelang Personen, die selber ein mögliches Sicherheitsrisiko darstellten.
Beim neusten Fall handelt es sich um eine Kaderfrau, die von 2013 bis 2021 Personensicherheitsprüfungen durchgeführt hat. Bei der Wiederholung ihrer eigenen Sicherheitsprüfung leuchteten bei der Bundeskanzlei die Alarmlampen. Die Frau führte mit ihrem Ehemann einen Lebensstandard über ihrem Erwerbseinkommen. Aus ihren Finanzunterlagen ging nicht hervor, wie das Ehepaar seine Ausgaben finanzieren konnte. Einige Kontostände waren negativ. Damit ist die Frau möglicherweise erpressbar.
Sie schaffte es nicht, diesen Verdacht zu widerlegen. Im Gegenteil: Sie zeigte sich im Verfahren unkooperativ und weigerte sich, alle erforderlichen finanziellen Angaben zu machen. Mittlerweile ist sie geschieden. Auch ihre neue Partnerschaft wirft Fragen auf: Sie ist mit einem Ermittler eines Rekrutierungszentrums der Armee liiert. Die Frau arbeitet unter Umständen an den gleichen Dossiers wie er, doch sie informierte nur ihre direkten Vorgesetzten über die Beziehung, nicht aber den Leiter der Fachstelle.
Weil die Frau den Sicherheitscheck nicht bestanden hat, wurde sie vom Verteidigungsdepartement entlassen. Dagegen wehrte sie sich vor dem Bundesverwaltungsgericht und verlangte Entschädigungen von mehr als einem Jahreslohn. Doch sie hat auf ganzer Linie verloren und hat nun noch wenige Tage die Möglichkeit, den Entscheid anzufechten.
Der Fall ist kurios, doch in der Datenbank des Bundesverwaltungsgerichts finden sich zwei weitere Fälle mit dem gleichen Muster: Personensicherheitsprüfer des Verteidigungsdepartements weigerten sich, sich selber umfassend prüfen zu lassen. Sie wehrten sich durch alle Instanzen dagegen – erfolglos. Danach verloren sie den Job. Zum vierten Fall sind keine Unterlagen erhältlich.
In den zwei weiteren Gerichtsfällen handelt es sich ebenfalls um Risk Profiler, die Auffälligkeiten in ihren Finanzen nicht erklären konnten oder wollten. Der eine bezeichnete das «Börsele» als sein Hobby, wollte seinen Handel mit Wertschriften aber nicht offenlegen. Der andere wies verdächtige Kontobewegungen auf und weigerte sich, seine finanzielle Situation transparent zu machen.
Die Gerichtsurteile dokumentieren ein eigenartiges Berufsverständnis dieser Risikoprüfer. Sie durchleuchten das Privatleben Tausender Verwaltungsangestellter und Stellungspflichtiger, lassen sich ihrerseits aber nicht überprüfen. Sie verhalten sich, als wären sie Sonnenkönige. Allein dadurch machen sie sich verdächtig.
Frage ans Verteidigungsdepartement: Können Sie erklären, warum gleich in mehreren Fällen Personensicherheitsprüfer derartige Probleme mit ihren eigenen Personensicherheitsprüfungen haben?
Antwort der Kommunikationsstelle: «Nein, es gibt kein Erklärungsmuster. Die Gründe sind zu vielfältig.»
Positiv für die Bundesverwaltung ist: Die Kontrollmechanismen haben funktioniert. Die verdächtigen Risk Profiler wurden identifiziert und juristisch einwandfrei entlassen.
Negativ ist jedoch: Warum arbeiten in diesem sensiblen Bereich mehr Personen mit einem Sicherheitsrisiko als in der Durchschnittsbevölkerung? (aargauerzeitung.ch)
Die Frage sollte man der zuständigen HR-Abteilung stellen.
Was sind den die Anforderungen um als um als Risikoprüfer beim Bund angestellt zu werden?
Mal abgesehen von Vitamin B.