Die Mitte Frauen Schweiz haben an ihrer Herbsttagung in Basel festgehalten, dass sie die heute gültige Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch für gut halten. Eine Anpassung sei nicht nötig, heisst es in einer Medienmitteilung vom Sonntag.
Die Mitte Frauen lehnten die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne/VD) deutlich ab, die möchte, dass die Fristenregelung aus dem Strafgesetzbuch genommen und in einem separaten Gesetz geregelt wird, wie das schon in einigen europäischen Ländern der Fall ist.
Vor 20 Jahren ist die Fristenregelung eingeführt worden, die den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz regelt. Sie ist in der Schweiz weitgehend unbestritten. Allerdings haben SVP-Nationalrätinnen zwei Initiativen lanciert, die Einschränkungen des Rechts auf Abtreibungen vorsehen. Die eine fordert, dass bei Abtreibungen ein Tag Bedenkzeit eingeführt wird. Die zweite Initiative will ungeborenen Babys zu einem Zeitpunkt, in dem sie ausserhalb des Mutterleibes überleben und atmen könnten, ein absolutes Recht auf Leben zugestehen.
Nach der Anti-Abtreibungsentscheidung des obersten Gerichtes in den USA sind in den vergangenen Monaten Frauen und auch Männer in Schweizer Städten wie auch in anderen Ländern auf die Strasse gegangen, um für die «reproduktive Selbstbestimmung» der Frauen einzutreten. (yam/sda)