Schweiz

Bahnverkehr im Bahnhof Olten unterbrochen

Bild
bild: sbb

Mann auf Fahrleitungsmast in Olten legt Bahnverkehr lahm – Züge fahren wieder

25.06.2025, 17:5525.06.2025, 20:22

Der Bahnverkehr am Bahnhof Olten war am frühen Dienstagabend unterbrochen. Es war ein Mann auf einen Fahrleitungsmast geklettert, schreibt SBB. Der Bahnstrom musste abgeschaltet werde, «um die Person und die Einsatzkräfte nicht zu gefährden».

Nach etwa anderthalb Stunden sprang der Mann aus freien Stücken hinunter. Ob er sich dabei Verletzungen zuzog, war zunächst nicht bekannt. Die Ambulanz kümmere sich um den Mann, sagte ein Sprecher der Solothurner Kantonspolizei der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Zum möglichen Motiv des Mannes war nichts bekannt.

Der Bahnhof Olten ist einer der Hauptverkehrsknoten im Schweizer Eisenbahnnetz. Entsprechend gross waren die Auswirkungen auf den Bahnverkehr.

Die Fahrleitung wieder einzuschalten, war ein grösseres Problem als gedacht:

«Die Fahrleitungen können normalerweise aus der Ferne mit wenigen Klicks ein- und ausgeschaltet werden. Und genau heute funktioniert das mit dem Einschalten nicht wie geplant. Die Schalter müssen händisch eingeschaltet werden, was länger dauert als die paar Klicks.»
SBB

Nach kurzer Zeit konnte die Fahrleitung jedoch eingeschaltet werden.

Während der Störung war die Stimmung in mehreren Bahnhöfen etwas angespannt, wie Korrespondenten von Keystone-SDA berichteten. Auf der Berner Welle 7 zum Beispiel standen zahlreiche «gestrandete» Passagiere und konsultieren ihr Handy. SBB-Angestellte mit gelben Gilets erteilten Auskünfte. Immer wieder kam die Durchsage, dass der Bahnverkehr in Olten eingeschränkt sei.

Entschädigungen bei Verspätung

Die SBB behalfen sich mit einem Ersatzfahrplan, wie sie mitteilten. Da das Passagieraufkommen nach Beendigung der Störung hoch war, riefen sie teilweise dazu auf, eine spätere Verbindung abzuwarten. Wer im Zug sass, sollte sein Gepäck versorgen und nur einen Sitz in Anspruch nehmen.

Im weiteren machten die SBB ihre Kundinnen und Kunden auf den Entschädigungsanspruch gemäss Fahrgastrecht aufmerksam. Bei Verspätungen über 60 Minuten verfügen Fahrgäste über diesen Anspruch. Die Entschädigung beläuft sich ab einer Stunde Verspätung auf 25 Prozent des Billettpreises. Ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Entschädigungen unter fünf Franken zahlen die SBB nicht aus.

(hkl, mit Material der Nachrichtenagentur sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Themen
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du willst die Krankenkasse wechseln? Das gilt es zu beachten
Wer angesichts steigender Prämien die Krankenkasse wechseln will, muss die aktuelle Krankenversicherung bis zum 30. November kündigen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, die Kündigung schriftlich vorzunehmen und sie eingeschrieben oder per A-Post Plus zu versenden.
Zur Story