Im Kanton Aargau sind die tiefen Sozialhilfeansätze für vorläufig aufgenommene Personen rechtlich nicht zu beanstanden. Zu diesem Schluss ist der Regierungsrat gekommen und hat eine Beschwerde einer vorläufig aufgenommen Familie abgewiesen.
Das Bundesgesetz delegiere die Kompetenz zur Regelung der Sozial- und Nothilfe für vorläufig Aufgenommene an die Kantone, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit. Dies führe zu kantonal unterschiedlichen Konzepten und entspreche der kantonalen Autonomie.
Die kantonalen Sozialhilfeansätze für vorläufig aufgenommene Personen dürften gemäss Bundes- und Kantonsrecht auf Verordnungsstufe geregelt werden. Der Entscheid des Regierungsrats kann an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Die Beschwerde richtete sich gegen eine Verfügung des Kantonalen Sozialdienstes (KSD). Die Familie aus Syrien war für einige Monate in einer kantonalen Unterkunft untergebracht gewesen. Sie erhielt 1440 Franken Asylsozialhilfe pro Monat. Die Ansätze seien so tief, dass sie gegen die Menschenwürde, das Recht auf Nothilfe, das Rechtsgleichheitsgebot sowie das Diskriminierungsverbot und andere Grundrechte verstiessen.
Die Beschwerde war von Studierenden der Universität Bern im Rahmen der «Human Rights Law Clinic» verfasst worden. Diese Lehrform soll es angehenden Juristinnen und Juristen ermöglichen, bereits während des Studiums an realen Fällen zu arbeiten.
Der Aargauer Regierungsrat sieht keinen Verstoss gegen das Rechtsgleichheitsgebot oder das Diskriminierungsverbot. Vorläufig Aufgenommene hätten gestützt auf Bundesrecht nicht den gleichen Status wie anerkannte Flüchtlinge. Die unterschiedlichen Ansätze stünden daher im Einklang mit dem Rechtsgleichheitsgebot.
«In der Tat sind die finanziellen Sozialhilfeansätze im Kanton Aargau tief», räumte der Regierungsrat ein. Es würden vor allem Sachleistungen wie Wohnung und «situationsbedingte Leistungen» wie Sprachkurse und Aufgabenhilfe für Kinder finanziert.
Als Sozialhilfe gibt es im Aargau acht Franken pro Tag, vor allem für die Verpflegung. Im Parlament scheiterten bislang alle politischen Forderungen, diesen Ansatz zu erhöhen.
Der im schweizweiten Vergleich tiefe Ansatz gilt im Aargau seit 2018. Grund für die Reduktion war damals ein Sparprogramm. Mit acht Franken pro Tag auskommen müssen seither Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Menschen ohne Flüchtlingsstatus oder mittlerweile auch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit Schutzstatus.
Auf die Hand gibt es pro Woche 56 Franken, die auch für den Kauf von Hygieneartikel ausreichen müssen. Hinzu kommen ein Franken pro Tag als Taschengeld sowie ein Kleidergeld von 20 Franken pro Monat. Kinder und Jugendliche erhalten weniger.
Die Pauschalen fallen je nach Kanton unterschiedlich hoch aus, wie eine Übersicht der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zeigt. Der Kanton Bern bezahlt 12.50 Franken, Basel-Stadt 18.50 Franken, Glarus 11.95 Franken und Luzern 11.10 Franken. (aeg/sda)