Noch im Juni sah es gut aus für die Befürworter des neuen Stadions: Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hatte eine Beschwerde von diversen Anwohnenden des Torfelds Süd gegen die Teiländerung der Nutzungsplanung «Stadion 2017» abgewiesen. Die Teiländerung bildet die Grundlage dafür, dass im Torfeld Süd dereinst ein Stadion und vier Hochhäuser gebaut werden können. Sie wurde vom Volk an der Urne in einer Referendumsabstimmung angenommen; dagegen ging aber eine Sammelbeschwerde ein.
Nun berichtet das Regionaljournal von SRF, der Fall gehe vor Bundesgericht. Dies habe der Anwalt der Anwohnerschaft auf Anfrage bestätigt.
Konkret geht es in der Beschwerde nicht um das Stadion selbst, sondern um die Nutzung der weiteren Gebäude. Ursprünglich war ein Einkaufszentrum geplant und bewilligt worden, nun sollen vier Hochhäuser mit Wohnungen entstehen. Das sei im Richtplan nicht vorgesehen und für dessen Änderung brauche es einen Entscheid des Grossrats, argumentieren die Stadiongegner. Dass die Aarauer Stimmbevölkerung die Nutzung bewilligt habe, reiche nicht. Zudem könne der Lärmschutz nicht eingehalten werden.
Mit dem Weiterzug vor Bundesgericht ist auch klar, das sich der Bau des Stadions weiter verzögert. (az)
Tomtschi
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Schon ein bisschen krank dafür bis vors BG zu gehen. Das Geld könnte man auch für schöne Ferien verwenden.
Bivio
Hoffe die AZ veröffentlicht die Identität der involvierten Personen, wie beim ersten Mal. Das hat damals geholfen und plötzlich war der Einspruch weg.