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«Jetzt steht das Mädchen zwischen den Fronten» – Politiker schütteln über das Bundesgericht im Fall des entführten Mädchens nur den Kopf

Die Grossmutter hatte die neunjährige Anna entführt, um des Mädchens Rückschaffung zur Mutter nach Mexiko zu verhindern. Nun wurden die beiden in Südfrankreich gefunden.
Die Grossmutter hatte die neunjährige Anna entführt, um des Mädchens Rückschaffung zur Mutter nach Mexiko zu verhindern. Nun wurden die beiden in Südfrankreich gefunden.Bild: srf-rundschau

«Jetzt steht das Mädchen zwischen den Fronten» – Politiker schütteln über das Bundesgericht im Fall des entführten Mädchens nur den Kopf

Die Grossmutter aus Bremgarten und ihre neunjährige Enkelin befanden sich in Südfrankreich. Fachleute kritisieren die Gerichte – jetzt wird die Rückführung vorerst ausgesetzt.
23.05.2015, 12:0723.05.2015, 15:18
Mario Fuchs und Fabian Hägler / Aargauer zeitung
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Ein Artikel von
Aargauer Zeitung

Aus dem Umfeld der Familie hat die az am Freitagabend erfahren, dass die neunjährige Anna (Name geändert) und ihre Grossmutter am Freitag aufgespürt worden sind. Dies bestätigt Oberstaatsanwalt Daniel von Däniken auf Anfrage: «Die beiden Personen wurden in Südfrankreich aufgefunden.»

Über den genauen Ort und die Umstände kann von Däniken keine Angaben machen. Die Grossmutter hatte Anna entführt, um des Mädchens Rückschaffung zur Mutter nach Mexiko zu verhindern.

Beide waren laut von Däniken international ausgeschrieben. «Nun muss das Bundesamt für Justiz zusammen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Baden und den französischen Behörden regeln, wie und wann die beiden in die Schweiz gebracht werden.»

Hier erwartet die Grossmutter ein Strafverfahren – das Mädchen wird aber vorerst nicht nach Mexiko zurückgeführt. Laut von Däniken hat Beni Hess, der Vater von Anna, beim Aargauer Obergericht einen Antrag gestellt, die Rückführung auszusetzen.

«Am Freitag hat das Gericht superprovisorisch entschieden, dass weitere Abklärungen zur Reisefähigkeit des Kindes getroffen werden müssen», erklärt von Däniken. Das heisst im Klartext, dass Anna sicher nicht in den nächsten Tagen schon nach Mexiko zurückgeführt wird.

Lage in Mexiko kaum abgeklärt

Die Eltern teilen sich das Sorgerecht. Beni Hess befand sich gestern nach wie vor in Polizeigewahrsam, nachdem er am Dienstag festgenommen worden war. Sein Anwalt Silvio Oscar Mayer sagt, die Staatsanwaltschaft habe für Hess Ersatzmassnahmen beantragt.

Das hiesse: Beni Hess würde nicht inhaftiert, die Aargauer Behörden würden ihm aber etwa den Pass abnehmen, seine Schriften sperren. Mayer: «Wir hoffen, dass er am Sonntag freikommt.» Die Mutter war am Freitag nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

«Jetzt steht das Mädchen zwischen den Fronten. Doch genau das hätten die Gerichte verhindern müssen.»
Kathrin Fricker (Grossrätin, Grüne)

Inzwischen meldeten sich immer mehr mit dem Fall vertraute Personen zu Wort, die das Vorgehen der Gerichte nicht nachvollziehen können. Auch in Leserreaktionen ist der Tenor klar: Den Wunsch des Kindes gelte es zu respektieren, dessen Wohl zu schützen.

Die Badener Grossrätin Kathrin Fricker (Grüne) kennt Beni Hess persönlich. Er habe sie in der Sache um Rat gefragt, erklärt die schulische Heilpädagogin auf Anfrage.

Sie sagt: «Jetzt steht das Mädchen zwischen den Fronten. Doch genau das hätten die Gerichte verhindern müssen.» Die Grossmutter habe Anna mit der Entführung «aus der Schusslinie» nehmen wollen. Das Kind sei von der Polizei am Tag der Befragung stark verängstigt worden. Fricker: «Hier bräuchte es mehr Sensibilität.»

«Das Justizdepartement hat nichts getan»

Laut Anwalt Silvio Oscar Mayer bescheinigt ein ärztliches Gutachten deutlich, dass Anna suizidgefährdet und reiseunfähig sei. Zudem habe das Bundesgericht die Sicherheitslage in Mexiko nicht vertieft abgeklärt.  

Das einsehbare Urteil zeigt: Die Richter stützen sich auf Aussagen der Mutter und auf Reisehinweise für Touristen. Nach Bulletins der US-Regierung und lokalen Medienberichten, die der az vorliegen, hat die Drogengewalt in Annas Heimatstadt La Paz im mexikanischen Bundesstaat Baja California Sur zuletzt aber massiv zugenommen.

Auch Andreas Bucher, emeritierter Rechtsprofessor und Spezialist auf dem Gebiet von Kindesentführungen, kritisiert die Einschätzung der Bundesrichter: «Das Justizdepartement hätte genügend Möglichkeiten, die Lage in La Paz seriös abzuklären. Es tat aber nichts.»

Mit dem Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen gebe es eine «gute Grundlage», sagt Bucher. Nur: «Die Richter wenden sie nicht an.» Das Bundesgericht urteile hart, das Kindeswohl stehe nicht im Zentrum.

Die Wettinger SP-Nationalrätin Yvonne Feri hatte deshalb kürzlich vom Bundesrat eine Evaluation des Gesetzes verlangt. Er lehnte ab: Das koste zu viel – und es handle sich nur um Einzelfälle. Feri sagt: «Ja, es sind Einzelfälle. Aber jeder ist tragisch.» 

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