Zwei Junglenker sollen nach einem mutmasslichen Raserrennen auf der Autobahn A1 im Ostaargau und weiteren Tempo-Exzessen zu teilbedingten Freiheitsstrafen verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft Baden fordert für den Serben und den Kosovaren zudem eine fakultative Landesverweisung.
Der 19-jährige Serbe und der 21-jährige Kosovar aus dem Kanton Zürich waren in der Nacht auf Samstag, 11. April, auf der A1 bei Spreitenbach AG mit massiv übersetzter Geschwindigkeit geblitzt worden.
Die beiden Beschuldigten fuhren in gemieteten PS-Boliden nebeneinander. Der 19-Jährige wurde mit einer Geschwindigkeit von 235 km/h gemessen, der 21-Jährige mit einer Geschwindigkeit von 224 km/h, wie die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Montag mitteilte. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt an der Messstelle 120 km/h.
Abzüglich der Toleranz von 7 km/h ergibt das gemäss Anklage eine strafbare Überschreitung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 108 km/h beziehungsweise von 97 km/h.
Die Staatsanwaltschaft Baden wirft den Beschuldigten vor, durch ihre Fahrweise mehrfach andere Verkehrsteilnehmer, sich selber und ihre Beifahrer einer hohen Unfallgefahr mit Schwerverletzten oder Todesopfern ausgesetzt zu haben.
Zusätzlich zu den besonders krassen Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn und der Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen wirft die Staatsanwaltschaft den Junglenkern weitere Verkehrsdelikte vor.
Unter anderem sollen sie unabhängig voneinander - der 21-jährige einmal, der 19-jährige mehrfach - ausserorts massive Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen haben. Diese Tempo-Exzesse hatten die Beschuldigten mit ihren Handys gefilmt.
Die Staatsanwaltschaft Baden beantragt für den 19-jährigen Serben eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren, davon 18 Monate unbedingt, und eine Busse von 3000 Franken.
Für den 21-jährigen Kosovaren forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, davon 15 Monate unbedingt, und eine Busse von 2500 Franken. Zusätzlich beantragt sie für beide Beschuldigte eine fakultative Landesverweisung von je 5 Jahren. Wann der Prozess am Bezirksgericht Baden stattfindet, steht noch nicht fest. (aeg/sda)
Wenn die Polizei feststellt dass ein popeliges Töffli 40 statt 30km/h erreichen kann - ohne dass der Lenker auch tatsächlich mit dieser Geschwindigkeit gemessen worde wäre - gibts ein riesen Drama und eine saftige Busse. Aber zwei Tonnen schwere Autos die in weniger als 10 Sekunden auf Geschwindigkeiten weit jenseits der legalen Grenze jeder Autobahn beschleunigen sind völlig ok?