Im Kanton Aargau wird es doch keine kantonale Bewilligungspflicht für «Blechpolizisten» geben. Der Grosse Rat hat die zunächst gutgeheissenen Auflagen mit den Stimmen von SP, Grünen und Mitte aus dem Polizeigesetz gestrichen. SVP und FDP lehnten das Polizeigesetz danach ab.
Der Grosse Rat beschloss das revidierte Polizeigesetz am Dienstag nach erster Beratung mit 73 zu 60 Stimmen. Zuvor hiess das Parlament den Antrag der Grünen überraschend gut, die Regelungen für die kantonale Bewilligungspflicht für «Blechpolizisten» aus dem Gesetz zu streichen.
Dieser Entscheid fiel mit 71 zu 62 Stimmen. Den Ausschlag gab der Meinungswechsel der Mitte, die früher gemeinsam mit SVP und FDP ein faktisches Verbot von stationären Anlagen für die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung an Kantonsstrassen gefordert hatte.
Vorgesehen war, dass der Regierungsrat jede Anlage einzeln bewilligen muss. Demnach hätte die Kantonspolizei oder die Polizeikräften der Gemeinden ein entsprechendes Gesuch einreichen sollen. Eine Voraussetzung wäre gewesen, dass am beantragten Standort ein erhebliches Defizit bei der Verkehrssicherheit besteht.
Der Grosse Rat hatte bei der Beratung des entsprechenden Paragrafen beschlossen, dass die Bewilligung höchstens für die Dauer von drei Jahren erteilt werden könnte. (sda)