Das Bezirksgericht Bremgarten AG hat einen Aargauer Polizisten der Sondereinheit «Argus» und einen Polizeioffizier zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Sie waren 2009 an einem Einsatz beteiligt gewesen, bei dem ein Randalierer mit zwei Schüssen verletzt worden war.
Der 60-jähriger Polizeioffizier, der den Einsatz der Sonderheit «Argus» angeordnet hatte, wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt. Das fünfköpfige Bezirksgericht befand ihn einstimmig schuldig des Amtsmissbrauchs, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs.
Die Anordnung des Zugriffs sei ein unangemessenes Mittel gewesen, sagte der Gerichtspräsident bei der Eröffnung des Urteils am Freitag in Bremgarten. Der Offizier habe keine Alternativen geprüft.
Ein 33-jähriger Polizist, der beim Zugriff die beiden Schüsse abgefeuert hatte, wurde wegen schwerer Körperverletzung in einem Notwehrexzess zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Es sei nicht angemessen gewesen, auf den Mann zweimal zu schiessen, sagte der Gerichtspräsident.
Weiter der 53-jährige Gruppenführer der Sondereinheit von allen Anklagepunkten freigesprochen. Der Zugriff sei nicht schlecht gewesen, sagte der Richter. Den Gruppenführer treffe keine Schuld am missglückten Einsatz.
Die drei Polizisten waren im Mai 2009 an einem Einsatz der Sonderheit «Argus» beteiligt gewesen. Ein gewalttätiger serbischer Ehemann randalierte in seiner Wohnung im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses in Wohlen.
Der damals 30-jährige war stark betrunken und mit einem Messer bewaffnet. Seine Frau war mit dem Kleinkind aus der Wohnung geflohen und alarmierte die Polizei.
Letzte rückte die Sondereinheit «Argus» der Kantonspolizei aus. Nach rund zwei Stunden stürmten sechs «Argus»-Polizisten die Wohnung: Der Serbe wurde mit zwei Bauchschüssen schwer verletzt. Er verstarb im April 2015. Das Ableben steht laut Anklageschrift jedoch in keinem Zusammenhang mit den Schussverletzungen.
Der ausserordentliche Staatsanwalt hatte für drei Polizisten bedingte Geldstrafen und Bussen gefordert. Der Pikettoffizier sollte die höchste Strafe kassieren, nämlich eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen und eine Busse von 8000 Franken.
Für den Gruppenführer war eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen und eine Busse von 6000 Franken gefordert, für den Polizisten mit Schussabgaben eine Geldstrafe von 180 Tagesätzen und eine Busse von 3000 Franken.
Die drei Verteidiger forderten auf der ganzen Linie Freisprüche. Ziel des Einsatzes sei es gewesen, den tobenden und wütenden Mann vor sich selbst und Dritte zu schützen. Der Einsatz gegen den tobenden sei korrekt geplant gewesen. Der «Argus»-Polizist habe die zwei Schüsse in Notwehr abgegeben.
Aus der Sicht des ausserordentlichen Staatsanwalts war der Einsatz voreilig angeordnet worden. Alternativen wie Verhandlungen seien nicht ausreichend geprüft worden. Der Gruppenführer habe den Zugriff mangelhaft geplant und schlecht koordiniert. Der schiessende Polizist sei letztlich «ein Opfer der Entscheide seiner Vorgesetzten» gewesen. (sda)
Leider wieder mal völlig absurde Behauptungen seitens der Justiz. Der Mann (Messerfuchtler) stellte sehr wohl eine Gefahr für andere dar. Schliesslich war er aggressiv gegenüber Familie Bekannten und Polizisten, warf auch ein Messer nach einem Freund.
Auch ist es meist sinnlos einen betrunkenen und zudem psychisch auffälligen Menschen zur Vernunft bringen zu wollen. Klar man hätte es versuchen müssen... Der Nutzen ist aber zu bezweifeln.
Und übrigens: es ist "normal" 2 Schüsse abzugeben. Wegen der geringen Mannstoppwirkung von 9mm