Philipp Müller war sich sicher, dass er ausgeschlafen war, als er sich am Unfalltag ans Steuer setzte und später eine junge Rollerfahrerin schwer verletzte. «Ich war ausgeschlafen, ich ging am Mittwoch um 22.30 Uhr zu Bett und bin am Donnerstag um 7.30 Uhr aufgewacht», sagte Müller damals im grossen az-Interview zum Unfalltag.
Die Staatsanwaltschaft kommt in ihrer Untersuchung aber nun zum Schluss: «Die Ermittlungen haben gezeigt, dass der Beschuldigte an jenem späten Nachmittag seinen Personenwagen gelenkt hatte, obwohl er wegen einer ihm damals noch nicht bekannten Schlafapnoe übermüdet war.»
Und: Der Beschuldigte hätte sich «dessen bewusst werden müssen, da während der Fahrt mehrere Male die Spurhalte- und Bremsassistenz tätig wurden.»
Die wichtigste Zeugin des Unfalls war die in Müllers Mercedes angebrachte Dash-Cam. Die Dash-Cam habe «viel zur Klärung beigetragen», so die Staatsanwaltschaft. "Sie hatte bildlich die ganze Fahrt aus Sicht des Fahrers sowie akustisch alle Geräusche im Fahrzeuginnern aufgezeichnet - und ein aufgrund dieser Aufzeichnungen erstelltes verkehrstechnisches Gutachten habe denn auch viel zur Klärung dieses Verkehrsunfalls beigetragen.
Philipp Müller schilderte die letzten Momente vor der fatalen Kollision mit der jungen Töfffahrerin nach dem Unfall so:
Die Auswertung der Dash-Cam zeigte nun an, dass während der Fahrt mehrere Male die Spurhalte- und Bremsassistenz von Müllers Auto tätig wurde. Ein Indiz dafür, dass Müller das Fahrzeug nicht mehr immer unter Kontrolle gehabt haben kann.
Das Auto von Philipp Müller ist in der langgezogenen Linkskurve auf die Gegenfahrbahn geraten, bevor es zur Frontalkollision kam. Auf die Frage, ob das Sicherungssystem des Fahrzeugs dabei nicht reagiert habe, sagt Fiona Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Aargau: „Nein, die Spurhalte- und Bremsassistenz wurde nicht aktiviert. Eine mögliche Erklärung ist, dass die weisse Linie auf der rechten Fahrseite kurz vor der Unfallstelle endete; möglicherweise hat die Assistenz deshalb die Fahrbahn nicht mehr erkannt.“
Für Urteil und Strafmass sei das aber nicht relevant. Müller hätte wegen der Übermüdung gar nicht mehr fahren dürfen. (roc)
(aargauerzeitung.ch)