Auf deutschen Autobahnen gilt kein Tempolimit, darum sind sie bei Schweizer Rasern beliebt. Immer wieder gibt es Meldungen, dass sich Aargauer jenseits der Landesgrenze illegale Rennen liefern. Im aktuellen Fall, der vor Bezirksgericht Zofingen verhandelt wurde, ging es hingegen um ein Raserrennen im Aargau.
Mit bis zu 218 km/h soll ein damals 25-jähriger Kosovare im April 2017 bei Rothrist über die Autobahn gerast sein. Zur massiven Tempoüberschreitung kam es laut der Anklageschrift, als sich der junge Mann mit zwei weiteren Fahrzeuglenkern auf der A1 ein illegales Rennen lieferte.
Einer dieser beiden Männer, ein damals 21-jährige Türke, hatte sich im Rahmen der gleichen Verhandlung ebenfalls vor Gericht zu verantworten. Der dritte Beteiligte des Rennens war zuvor schon mittels Strafbefehl verurteilt worden.
Die drei Männer fuhren in jener Nacht mit ihren PS-starken Fahrzeugen – zwei waren jeweils in einem BMW M3 unterwegs, der Dritte lenkte einen Audi S7 – in Rothrist in Fahrtrichtung Zürich auf die Autobahn auf. Bereits vor dem Einspuren beschleunigten die drei ihre Autos massiv.
Schliesslich fuhren die beiden BMW-Lenker nebeneinander auf den zwei Überholstreifen. Nachdem sie ihre Fahrzeuge abrupt abgebremst hatten, sollen sie sich Handzeichen gegeben und sodann wieder aufs Gaspedal gedrückt haben. Der Kosovare, Lenker eines BMWs, soll darüber hinaus noch ein unbeteiligtes Fahrzeug rechts überholt haben.
Wie eine Weg-Zeitberechnung ergab, die später mithilfe von Bildern der Überwachungskameras erstellt wurde, war der einschlägig vorbestrafte Hauptangeklagte statt der erlaubten 100 km/h mit bis zu 218 km/h unterwegs. Der mitangeklagte Türke, der den Audi lenkte, konnte beim illegalen Rennen auf der Autobahn nicht mithalten.
Trotzdem ergab die Weg-Zeitberechnung auch bei ihm eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 50 km/h. Dass sie bei ihrer halbsbrecherischen Fahrt von einer zivilen Patrouille der mobilen Einsatzpolizei verfolgt wurden, bemerkten die Männer nicht. Diese konnte das Rasertrio bei der Autobahnausfahrt Oftringen stellen.
Vor Gericht wollten die beiden Beschuldigten keine Aussagen zu den Geschehnissen in jener Aprilnacht machen. Ihre Verteidiger beantragten vollumfängliche Freisprüche für den Türken und den Kosovaren. In ihren Plädoyers zweifelten beide Verteidiger insbesondere die Rechtmässigkeit der Weg-Zeitberechnung und deren Verwendung als Beweismittel an.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von 27 Monaten, wovon 6 Monate unbedingt und 21 Monate bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen werden sollen.
Hinzu kommt eine Busse von 200 Franken. Für den zweiten Beschuldigten verlangte die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 140 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von 4500 Franken. Das Urteil des Bezirksgerichts Zofingen ist noch nicht bekannt. (aargauerzeitung.ch)
wie bitte?! wenn sie damit durchkommen, zweifle ich an unserer Justiz.........
die zivile Streife hat es ja sogar beobachtet/mitgekriegt.