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Sexuelle Übergriffe: 9 Jahre und 9 Monate Haft für Aargauer Sektenguru

Sexuelle Übergriffe: 9 Jahre und 9 Monate Haft für Aargauer Sektenguru

Mehrere Frauen soll er oral so heftig penetriert haben, dass diese beinahe erstickten. Der Endinger Sektenguru und Zen-Meditationslehrer stand wegen sexuellen Übergriffen vor Gericht – obwohl er bereits eine Fussfessel trug.
24.11.2015, 11:3624.11.2015, 11:44
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Der 63-jährige Sektenguru zwang Frauen dazu, ihn oral zu befriedigen und seinen «heiligen Samen» zu schlucken.
Der 63-jährige Sektenguru zwang Frauen dazu, ihn oral zu befriedigen und seinen «heiligen Samen» zu schlucken.
Bild: AZ

Der Endinger Sektenguru war kein unbeschriebenes Blatt mehr: Schon 2010 wurde der Naturheiler wegen sexuellen Übergriffen auf Mitglieder seiner Yoga-Schule zu 27 Monaten Haft verurteilt. Er durfte diese Strafe jedoch mit einer Fussfessel in seinem Haus absitzen.

Dies hielt ihn jedoch nicht davon ab, weiterzumachen. Die fünf Hauptklägerinnen, alle rund 20 bis 30 Jahre jünger als der 63-jährige Guru, sagen aus, dass sie innerhalb der letzten fünfzehn Jahre vom Guru zu erniedrigenden sexuellen Handlungen gezwungen wurden.

Teilweise forderte er tägliche orale Befriedigung, im Anschluss sollten sie seinen «heiligen Samen» schlucken, dabei verletzte er sie zusätzlich an den Brüsten und im Intimbereich.

Auch soll er sich auf das Gesicht der Opfer gelegen sein und sie dabei so stark oral penetriert haben, dass sie beinahe erstickten. Unter Androhungen soll er sie zudem dazu gezwungen haben, seinen Penis die ganze Nacht über im Mund zu behalten.

Einige der Frauen tragen posttraumatische Belastungsstörungen davon, alle sollen dem Suizid nahe gewesen sein. Die Anklage lautete wie folgt: Mehrfacher zum Teil qualifizierter sexueller Nötigung kamen mehrfache Drohungen, die Anstiftung zu falschem Zeugnis sowie die Ausnützung von Notlagen. Der Angeklagte wies die Anschuldigungen zurück – die Frauen haben dies freiwillig mitgemacht.

Der Guru wurde unter anderem wegen mehrfacher sexueller Nötigung und dem Ausnützen einer Notlage zu 9 Jahren und 9 Monaten Gefängnis verurteilt, jedoch ohne eine anschliessende Verwahrung. Zudem wurde er zu Schadensersatz- und Genugtuungszahlungen in der Höhe von fast 70'000 Franken an die fünf Klägerinnen verpflichtet.

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Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft 12 Jahre Haft und anschliessende Verwahrung gefordert – der Verteidiger des selbsternannten Gurus einen Freispruch.

  (aargauerzeitung.ch)

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