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Motion platziert: Kanton Aargau diskutiert die Stimm- und Wahlpflicht

Motion platziert: Kanton Aargau diskutiert die Stimm- und Wahlpflicht

Im Kanton Aargau soll die 1971 abgeschaffte Stimm- und Wahlpflicht wieder eingeführt werden. Das fordert das Jugendparlament Aargau. Die Grossräte haben die Forderung mit einer Motion ins Kantonsparlament getragen.
16.12.2015, 14:0016.12.2015, 14:45
Grossratssaal in Aarau.
Grossratssaal in Aarau.
Bild: KEYSTONE

Im Kanton Aargau soll die 1971 abgeschaffte Stimm- und Wahlpflicht wieder eingeführt werden. Das fordert das Jugendparlament Aargau. Die sogenannten Beiräte des Jugendparlamentes, also Grossräte, haben die Forderung mit einer Motion ins Kantonsparlament getragen.

Wer sich an Wahlen oder Abstimmungen auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene im Aargau nicht beteiligt, soll eine Ersatzabgabe von zehn Franken bezahlen müssen. Die entsprechende Motion haben Grossrätinnen der BDP und Grünen sowie ein Grossrat der SP eingereicht.

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Die relativ tiefe Ersatzabgabe solle mit ihrer symbolischen Bedeutung eine zusätzliche Motivation sein, an die Urne zu gehen, heisst es in der Begründung. Dem Jugendparlament Aargau dient als Vorbild die Regelung im Kanton Schaffhausen. Dort müssen die Stimm- und Wahlberechtigten mit einer Busse von sechs Franken rechnen, wenn sie sich nicht an den Urnengängen beteiligen.

Jetzt auf

Die Wahl- und Stimmbeteiligung schwankt im Aargau je nach Thema. Im Mai 2014 wurde die kantonale Volksinitiative «Ja für Mundart im Kindergarten» bei einer Stimmbeteiligung von 55,2 Prozent gutgeheissen.

Wohl keine Mehrheit

Bei den Nationalratswahlen im Oktober betrug die Beteiligung 48,2 Prozent. Bei den Grossratswahlen im Oktober 2012 lag die Beteiligung bei nur 31,9 Prozent.

Dass im Aargau die von 1848 bis 1970 geltende Stimm- und Wahlpflicht wieder eingeführt wird, ist kaum wahrscheinlich. Der Regierungsrat hatte sich bereits früher gegen die Forderung ausgesprochen.

Die Einführung eines Stimmzwangs würde vor allem zu einem Anstieg der leeren Stimm- und Wahlzettel führen, hielt der Regierungsrat fest. Mit dem Stimmzwang werde nämlich lediglich eine Pflicht zur Teilnahme vorgeschrieben. Auch würde der Stimmzwang zu einem erheblichen administrativen Aufwand führen. (az/sda)

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