«Neuer Stadtschreiber ist kein unbeschriebenes Blatt», schrieb der «Blick» gestern. Hintergrund: Der designierte Nachfolger des Aarauer Stadtschreibers Martin Gossweiler, Daniel Roth (44), wurde im November vom Bundesstrafgericht wegen Veruntreuung verurteilt. Was steckt dahinter?
Das Ungemach brockte sich Roth, der derzeit noch als Chefjurist des Eidgenössischen Finanzdepartements arbeitet, vor etwas mehr als sechs Jahren ein. Zu diesem Zeitpunkt war er bei der Eidgenössischen Finanzaufsicht (Finma) tätig. Er und ein anderer Finma-Spitzenbeamter setzten damals ihre Unterschriften unter die Schlussrechnung der Liquidatoren eines Konkursverfahrens. Eigentlich eine Routinehandlung, nur: Einer der beiden Liquidatoren liess sich die Kosten eines Strafverfahrens aus der Konkursmasse bezahlen. Zu Unrecht, wie das Bundesstrafgericht in Bellinzona befand.
Die Geschichte reicht zurück ins Jahr 2007, als sich die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), die spätere Finma, für ein Zuger Unternehmen zu interessieren begann. Bei einer Hausdurchsuchung gerieten ein von der EBK beauftragter Anwalt und die Vorzimmerdame aneinander. Die Frau beschuldigte den Anwalt, tätlich geworden zu sein. Das daraus resultierende Strafverfahren überstand der Anwalt halbwegs schadlos: Wegen Verjährung wurde er freigesprochen, musste aber für die Kosten aufkommen.
Anfang 2008 verhängte die EBK den Konkurs über die Firma in Zug. Einer der beiden von der EBK eingesetzten Liquidatoren war der Anwalt, welcher der Sekretärin gegenüber ein wenig gar forsch aufgetreten war. Damals lief das Strafverfahren gegen ihn noch. Seine Kosten für die Verteidigung und dergleichen, rund 30'000 Franken, belastete der Anwalt in der Schlussrechnung der Konkursmasse der liquidierten Firma. Und genau diese Schlussrechnung genehmigten Daniel Roth und der andere Finma-Beamte am 3. September 2009.
Die Sekretärin, die schon den rabiaten Anwalt vor Gericht gebracht hatte, versuchte nun als finanziell Betroffene, auf einvernehmlichem Weg bei der Finma eine Abänderung der Schlussabrechnung zu erwirken – ohne Erfolg. In der Folge reichte sie bei der Bundesanwaltschaft Klage gegen die zuständigen Beamten ein.
Roth sagt dazu gegenüber der «Aargauer Zeitung», er habe die Schlussabrechnung trotz hängigem Strafverfahren gegen den Liquidator bewusst genehmigt – inklusive dessen «Vorbezug» für das Strafverfahren. Das sei ein pragmatischer Entscheid gewesen. So hätten die Gläubiger schneller mehr Geld erhalten, als wenn das Ende des Strafverfahrens hätte abgewartet werden müssen. Vorgesehen sei dabei immer gewesen, dass dieser «Vorbezug» den Gläubigern nachverteilt wird, sollte sich der Liquidator unkorrekt verhalten haben, betont Roth. Die 30'000 Franken wurden denn auch später rückerstattet.
Über vier Jahre zog sich der Fall dahin. Die Bundesanwaltschaft versuchte wiederholt, das Verfahren einzustellen. Ebenso oft hielt die Privatklägerin dieses mit Beschwerden am Laufen. Schliesslich wies die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts im Januar 2015 die Bundesanwaltschaft an, das Verfahren mittels Strafbefehl abzuschliessen oder Anklage zu erheben. Letzteres tat die Bundesanwaltschaft im Juli, forderte aber zugleich Freisprüche für die Finma-Beamten.
In November entschied nun die Strafkammer, den Beschuldigten könne kein Amtsmissbrauch angelastet werden. Die Unterzeichnung der Schlussrechnung sei keine Amtshandlung gewesen. Hingegen seien sie schuldig der Veruntreuung im Amt. Sie hätten sich geirrt: Die Verteidigungskosten des Liquidators hätten nicht zu den Aufwendungen gehört, die abgezogen werden dürfen, bevor die Konkursmasse verteilt wird. Mit der Genehmigung der Schlussrechnung und der Verteilliste seien den Gläubigern statt 152'000 nur rund 122'000 Franken ausgeschüttet worden. Und auch eine vorübergehende Bereicherung sei strafbar.
Die Beschuldigten, räumte das Gericht ein, hätten jedoch nicht eigennützig gehandelt. Im Fall von Daniel Roth entschied sich der Einzelrichter für eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Die Privatklägerin soll er mit 14'000 Franken entschädigen. Das Urteil wurde gestern Donnerstag publiziert. Es ist noch nicht rechtskräftig, deshalb gilt die Unschuldsvermutung. Daniel Roth kündete den Weiterzug ans Bundesgericht an. Aus diesem Grund will er gegenüber der «Aargauer Zeitung» zum Fall auch nicht konkreter Stellung beziehen.