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Glarner als «Gaga-Rechtsextremist» tituliert: Freispruch für Voigt

Glarner als «Gaga-Rechtsextremist» tituliert: Freispruch für Voigt

07.02.2024, 16:17
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CAPTION ADDITION: ADDS METADATA - SVP-Nationalrat Andreas Glarner moechte Bundesr
Darf nun als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet werden: Andreas Glarner.Bild: keystone

Medienunternehmer Hansi Voigt ist von den Vorwürfen der Beschimpfung und der üblen Nachrede freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Bremgarten AG hat am Mittwoch die Einsprache gegen einen von SVP-Nationalrat Andreas Glarner angestrengten Strafbefehl gutgeheissen.

Voigt hatte Ende 2022 in einem Kommentar auf der damaligen Plattform Twitter geschrieben, man solle aufhören, sich darüber zu empören, «was ein Gaga-Rechtsextremist wie Glarner» sage. Der SVP-Nationalrat reichte daraufhin gegen Voigt eine Strafanzeige ein.

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte Voigt im Juni per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 200 Franken sowie zu einer Busse von 1000 Franken.

Glarner sei «in seinem Ansehen diskreditiert worden», hiess es im Strafbefehl. Auch sei der Leumund geschädigt worden. Gegen den Strafbefehl erhob Voigt Einsprache.

Übertreibungen in der Politik zulässig

Ein Einzelrichter des Bezirksgerichts Bremgarten sprach am Mittwoch den Medienunternehmer von den Vorwürfen frei. Der Ausdruck «Gaga-Rechtsextremist» beziehe sich nicht auf Glarner als Menschen, sondern auf sein Wirken als Politiker.

In der politischen Auseinandersetzung sei gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Ehrverletzung nur mit grosser Zurückhaltung anzunehmen und im Zweifelsfall zu verneinen.

Im politischen Diskurs seien Übertreibungen und scharfe Formulierungen gesellschaftlich akzeptiert. Sie würden in ihrer allfälligen Theatralik auch nicht für voll genommen, hiess es in der schriftlichen Kurzzusammenfassung der mündlichen Urteilsbegründung weiter.

Der Freispruch des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Nationalrat Glarner kündigte im Regionalsender TeleM1 an, er werde das Urteil ans kantonale Obergericht weiterziehen. (sda)

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138 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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B-Arche
07.02.2024 16:31registriert Februar 2016
Glarner: immer nur austeilen aber nie einstechen wollen. Gegner per SLAPP-Klagen mundtot machen. Nur er ist da leider nicht der Einzige. Das zieht sich leider quer durch viele Länder mittlerweile.
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Madison Pierce
07.02.2024 16:30registriert September 2015
Da Beleidigungen mehr über den Absender als den Adressaten aussagen, würde ich die Füsse stillhalten, wenn ich Glarner wäre. Zumal gerade er bei strenger Auslegung solcher Gesetze Probleme bekäme.
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Gina3
07.02.2024 16:30registriert September 2023
Gut so.
Wenn ich „Gaga“ lese und daneben Ein Bild des POLITIKERS Glarner sehe, habe ich schon das Gefühl, dass es zusammengehört.
Die Art wie er sich gern in die graue Zone begibt: Zwischen moralisch verwerflich, aber rechtlich nicht angreifbar.
Und zwar willentlich und strategisch bewusst begibt er sich in diese Zone.
Na ja: wie soll man diese Art oder Kunst sonst benennen?
Im
Beobachter lese ich, dass er als Person ganz passabel sei.
Mag sein : hier geht es um das politische Glarner
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Ein Schnäppchen: Versteigerter Lamborghini geht für 57'000 Franken weg
In Liestal wurden am Samstag beschlagnahmte Fahrzeuge versteigert: Neben 2 BMWs, 4 Töffs und 145 Velos stand auch ein im Aargau beschlagnahmter Lamborghini Gallardo 140 zum Verkauf. Der neue Besitzer des Lambos machte wohl ein Schnäppchen.

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