Andreas Glarner muss für die Gerichts- und Anwaltskosten in dem Fall aufkommen. 2342.50 Franken muss er nun Sibel Arslan überweisen, wie der Tages-Anzeiger berichtet.
Alles begann am 16. Oktober 2023, nur wenige Tage vor den Nationalratswahlen: Glarner postete auf Social Media ein Video von Arslan, das er mit Künstlicher Intelligenz erzeugen liess. Dabei handelte es sich um ein sogenanntes Deep-Fake-Video – eine täuschend echt wirkende Fälschung von Video-, Foto- und/oder Audioaufnahmen.
In dem gefälschten Video schien Arslan dazu aufzurufen, SVP zu wählen und türkische Straftäter auszuschaffen. Glarner sagte dazu, der Inhalt sei derart absurd gewesen, «dass auch der grösste SVP-Fan merkte, dass das Video nicht echt ist». Doch laut Arslans Anwalt sei dies nicht der Fall: Sogar aus ihrem persönlichen Umfeld habe sie irritierte bis erboste Nachrichten erhalten.
Zivilrechtlich ist der Fall abgeschlossen. Doch Arslan prüfe, ob sie gegen Glarner eine Strafanzeige einreichen werde. Als mögliche Straftatbestände kämen etwa üble Nachrede oder Verleumdung infrage.
(rbu)