Die ehemalige Finanzverwalterin der Aargauer Gemeinde Thalheim ist vom Bezirksgericht Brugg zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Die Frau hatte rund 64'000 Franken der kleinen Gemeinde veruntreut.
Die Strafe wird zugunsten einer ambulanten, psychotherapeutischen Massnahme aufgeschoben. Das Bezirksgericht befand die 33-jährige Frau am Dienstag schuldig des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und der qualifizierten Veruntreuung.
Verurteilt wurde sie auch wegen mehrfachen Urkundenfälschung im Amt sowie wegen mehrfacher Fälschung von Ausweisen (Arbeitszeugnissen). Die ehemalige Finanzverwalterin gestand ihre Taten. «Es war eine riesige Dummheit. Es tut mir leid», sagte die Schweizerin vor Gericht.
Sie bezahlte der Gemeinde die veruntreuten 64'000 Franken bereits zurück. Aus diesem Grund fand die Verhandlung vor dem Bezirksgericht im sogenannten abgekürzten Verfahren statt.
Die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft hatten sich vorgängig auf das Strafmass geeinigt. Es gab am Prozess kein erneutes Beweisverfahren. Das Gesamtgericht hiess den «Deal» nach kurzer Beratung gut.
Die Frau hatte ihre Stelle im November 2012 angetreten. Sie kündigte per Ende März 2014 – «aus gesundheitlichen Gründen». Thalheim liegt im Bezirk Brugg und zählt knapp 800 Einwohner.
Als Finanzverwalterin hatte die Frau eine Verfügungsberechtigung über das Konto der Gemeinde. Im Februar 2013 überwies sie via E-Banking Geld auf ihr Privatkonto. Um diese Geldüberweisung zu tätigen, fälschte sie mehrere Kreditorenrechnungen der Gemeinde.
Im August 2013 erstellte sie einen falschen Zahlungsbeleg über mehrere hundert Franken und nahm den entsprechenden Betrag für sich aus der Gemeindekasse. Sie hatte Arbeitszeugnisse des ehemaligen Arbeitgebers gefälscht, um sich dadurch in einem Bewerbungsprozess oder bei einem neuen Arbeitgeber einen Vorteil zu verschaffen. (sda)