Schweiz
Aargau

49-Jähriger wegen Mord an Ehefrau vor Bezirksgericht Lenzburg AG

«Irgendwie ging bei ihm ein Schalter um» – Mann erwürgte seine Frau im Eifersuchtswahn

23.05.2024, 07:5023.05.2024, 17:00
Mehr «Schweiz»

Vor dem Bezirksgericht Lenzburg AG hat sich am Donnerstag ein 49-jähriger Mann verantworten müssen, der im Jahr 2021 in Schafisheim AG seine Ehefrau erwürgt haben soll. Der Staatsanwalt forderte 16 Jahre wegen Mordes, der Verteidiger plädierte auf höchstens 5 Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags.

Ob der Polizist ein Amtsgeheimnis an seine Affäre weitergab, wurde am Bezirksgericht Lenzburg nicht klar – er wurde freigesprochen. (AZ/Archiv)

© Elia Diehl
Der Fall wird vor dem Bezirksgericht Lenzburg verhandelt.

Er könne sich nicht mehr an alles erinnern, was im Schlafzimmer geschehen sei, sagte der Angeklagte, der in Fussketten vor Gericht stand. Die Aussage, dass er die Frau oder die ganze Familie umbringen werde, sei «nicht so gemeint» gewesen. Auf Albanisch bedeute dies nicht, dass man jemanden wirklich umbringen wolle, sondern nur, dass man jemandem Schläge androhe.

Der Mann hatte gemäss Staatsanwaltschaft seine 44-jährige Frau in der Nacht auf den 12. März 2021 im Haus der Familie in Schafisheim mehrere Minuten lang gewürgt und verhindert, dass ihr jemand zu Hilfe kommen konnte.

Die drei gemeinsamen Kinder mussten die Tat vor der abgeschlossenen Schlafzimmertür miterleben, wie der Staatsanwalt ausführte. «Jetzt habe ich es dann bald», habe der Täter ihnen unter anderem zugerufen und damit seine Absichten klargemacht.

Schwerer Eifersuchtswahn

Ein Gutachter diagnostizierte beim Angeklagten, der aus dem Kosovo stammt, einen schweren Eifersuchtswahn und eine Depression. Er soll schon vorher angedeutet haben, sie töten zu wollen, wenn sie ihm untreu würde.

Wie die Staatsanwaltschaft dem 49-Jährigen vorwirft, hatte er seine Ehefrau in den Wochen vor der Tat immer wieder kontrolliert, unter anderem mit 200 Ton- und Videoaufnahmegeräte, die er im Einfamilienhaus installierte. Um sie zu überwachen, habe er einmal sogar einen Privatdetektiv engagiert.

Er habe den damals 12-jährigen Sohn beauftragt, die Mutter zu ihrem Arbeitsplatz zu verfolgen und ihm eine Playstation versprochen, wenn er sie in flagranti beim Fremdgehen entdecken würde. Die beiden erwachsenen Töchter soll er verschiedentlich bedroht haben, weil sie sich auf die Seite der Mutter stellten.

«Lieber eine tote Frau als eine von ihm getrennte»

Die Staatsanwaltschaft qualifiziert die Tötung als Mord und fordert eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Der etwa 15 bis 30 Minuten andauernde Würgegriff des Täters mit dem Unterarm habe zum Herzstillstand der Ehefrau geführt und einen massiven Hirnschaden wegen Sauerstoffmangels verursacht. Die Frau konnte zwar reanimiert werden, fünf Tage später wurde im Spital die Beatmung eingestellt.

Der Mann habe seine Frau getötet, weil sie ihn verlassen wollte, sagte der Staatsanwalt. «Er wollte lieber eine tote Frau, als eine von ihm getrennte Frau!» Positiv ins Gewicht falle für den Angeklagten, dass er – abgesehen von einem Tempodelikt – nicht vorbestraft sei. Der eingebürgerte Schweizer sei sehr gut integriert, angepasst und erfolgreich gewesen.

Angeklagter äusserte Bedauern

Der Verteidiger forderte, den Angeklagten wegen Totschlags zu höchstens 5 Jahren Freiheitsentzug zu verurteilen. Das Ehepaar habe sich «oft verbal gestritten, aber nicht einseitig». Das Opfer habe ihren Ehemann provozieren wollen, damit er sie schlage.

Als sie ihn im Ehebett abgewiesen und massiv beschimpft habe, sei es dann zum Kontrollverlust gekommen. «Irgendwie ging bei ihm ein Schalter um», sagte der Verteidiger und «der Beschuldigte hatte ein Blackout.» Erst als die Kinder an die Türe klopften, sei er wieder zu sich gekommen.

Ein «Vernichtungswille» sei nicht erwiesen. Die Tat sei im Affekt passiert, der Mann habe seine Frau nicht umbringen wollen. «Er liebte seine Frau, er wollte seine Ehe retten». Wegen seines Eifersuchtswahns sei die Schuldfähigkeit des Täters mittelgradig eingeschränkt gewesen, weshalb die Strafe entsprechend zu reduzieren sei.

«Ich bedaure extrem, was passiert ist, weil ich die Kontrolle verloren habe», sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Er bitte seine Kinder um Entschuldigung. Das Urteil hat das Bezirksgericht Lenzburg für Freitagnachmittag angekündigt. (saw/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
13 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
13
Behörden warnen: Achtung vor diesen QR-Codes bei Parkuhren in Zürich

In der Stadt Zürich versuchen derzeit Betrüger, Autofahrerinnen und Autofahrer mit gefälschten QR-Codes an Parkuhren abzuzocken. Dies meldet die Stadtpolizei Zürich. Die falschen Codes seien bereits an diversen Parkuhren der Stadt festgestellt worden, wird berichtet.

Zur Story