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Bundesrat will AHV-Renten wegen Teuerung nicht extra erhöhen

Bundesrat will AHV-Renten wegen Teuerung nicht extra erhöhen

08.09.2022, 17:09
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Bild: KEYSTONE

Trotz steigender Lebenshaltungskosten und dem für 2023 erwarteten starken Anstieg der Krankenkassenprämien will der Bundesrat die AHV-Renten nicht ausserordentlich erhöhen. Er beantragt ein Nein zu Vorstössen aus dem Parlament.

Die Mitte-Fraktion und SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG) fordern in Motionen im National- und im Ständerat eine ausserordentliche Anpassung der ordentlichen AHV-Renten. Spätestens ab 1. Januar soll die Teuerung voll ausgeglichen sein. Notfalls soll die Regierung dazu eine dringliche Gesetzesänderung vorlegen.

Kaufkraft stärken

Gefordert wird zudem ein Konzept, um die Renten regelmässig anzupassen, wenn die Teuerung überdurchschnittlich stark steigt. Die Rede ist von einem Anstieg von über zwei Prozent des Landesindexes der Konsumentenpreise. Es gelte, die Kaufkraft des Mittelstandes zu stärken und zu stützen, führen die Motionärinnen und Motionäre an.

Der Bundesrat beantragt ein Nein zu den Motionen, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Vorstösse schreibt. Die Inflation in der Schweiz sei im Vergleich mit anderen Ländern moderat, hält er zur Begründung fest. Aktuelle Teuerungsprognosen lägen für das Gesamtjahr 2022 bei gut 2.5 Prozent. 2023 sollte die Teuerung im Jahresdurchschnitt wieder tiefer sein, schreibt der Bundesrat.

In der Regel werden die ordentlichen Renten von AHV und Invalidenversicherung (IV) alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung von Löhnen und Preisen angepasst. Eine Anpassung stehe Anfang 2023 ohnehin an, werde aber wegen des Mischindexes die Teuerung möglicherweise nicht voll ausgleichen, so der Bundesrat.

Für Teuerungsraten von über vier Prozent im Jahr sieht das AHV-Gesetz laut Bundesrat eine jährliche Rentenanpassung vor. Diese Regelung hat sich in den Augen des Bundesrates bewährt.

Ausserordentliche Session zu Teuerung

Die beiden Räte führen in der bevorstehenden Herbstsession je eine ausserordentliche Session zum Thema Kaufkraft und Teuerung durch. Im Rahmen dieser Session werden die Vorstösse beraten.

Bereits zur Ablehnung empfohlen hat der Bundesrat weitere Vorstösse aus der SP- und der Mitte-Fraktion für mehr Prämienverbilligung, um den erwarteten Anstieg der Krankenkassenprämien abzufedern. Gefordert werden - auf das kommende Jahr befristet - um 30 Prozent erhöhte Bundesbeiträge an die individuelle Prämienverbilligung. (aeg/sda)

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37 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Posersalami
08.09.2022 18:25registriert September 2016
Einmal mehr zeigt sich das bürgerliche Gesicht des Bundesrates.

Und dann wählen vor allem die älteren alle 4 Jahre wieder diese bürgerlichen Parteien. Muss man nicht verstehen..
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Overton Window
08.09.2022 20:52registriert August 2022
Soviel ich weiss ist die Inflation in der Schweiz im Vergleich mit anderen Ländern moderat weil die Krankenkasse in der Rechnung "vergessen" wird.
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Verbesserer
08.09.2022 21:59registriert Mai 2020
Und das sagt der Bundesrat mit Einkommen von Fr. 450‘000 und 225‘000 im Ruhestand. Kunststück, sehen diese feinen Damen und Herren keinen Bedarf die AHV Renten der Teuerung entsprechend zu erhöhen. Die leben in einer anderen Welt.
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