Ab 2025 gilt es ernst: Krankenkassen dürfen Leistungen im Bereich der Zusatzversicherung nur noch dann finanzieren, wenn die zusätzlichen Kosten auch nachvollziehbar und transparent sind. Die Krankenkassen erhielten diese Vorgabe 2020 von der Finanzmarktaufsicht, die nebst den Banken auch das private Versicherungsgeschäft überwacht.
Die Vorgabe kann ungemütliche Folgen für privat- und halbprivat versicherte Personen haben: Ab Januar könnten Privatpatienten auf einem grossen Teil der Spitalrechnung sitzen bleiben. Fehlt eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung der Zusatzkosten, muss der Versicherte diese teilweise oder vollständig selbst zahlen.
Was ist passiert? Nach dem Eingreifen der Finma haben sich die Krankenkassen unter der Federführung des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) eigene Regeln auferlegt, um das Geschäft mit Zusatzversicherungen zu retten. Elf Grundsätze wurden erarbeitet, die seit 2022 gültig sind und in die neu verhandelten Verträge mit den Spitälern und Ärzten einfliessen sollten. Die Branche gab sich eine Übergangsfrist bis Ende 2024.
Der Versicherungsverband schreibt von «intensiven Bemühungen», die neuen Vorgaben umzusetzen. Rund 1700 Verträge wurden neu verhandelt und den Anforderungen angepasst. Doch fällt so manchen Spitälern die neue Ordnung schwer. Der Versicherungsverband schätzt, dass immer noch 20 bis 30 Prozent der Ärzte und Spitäler in einem vertragslosen Zustand schweben.
Doch die Regeln sind ab 2025 klar: Ohne konformen Vertrag können Mehrleistungen nur noch beschränkt vergütet werden.
Klar ist: Die Krankenkassen sind bemüht, ungeregelte Vertragsverhältnisse zu beseitigen, um die Versicherten nicht unnötig zu verärgern. Darum gehen Verhandlungen auch nach Ablauf der Frist weiter. «Wir sind auf Kurs», sagt Beni Meier von der KPT, «aber wir brauchen in der Romandie mehr Zeit.» Auch bei der Helsana heisst es, man verhandle mit Hochdruck. Doch Daniela Zimmermann-Fehr, Leiterin Einkauf bei der Helsana, verhehlt nicht, dass es ab Januar mehr vertragslose Zustände geben kann als heute. «Das ist unschön für unsere Versicherten, die Prämien für einen Mehrwert bezahlen», sagt Zimmermann-Fehr. Manchmal sei jedoch ein vorübergehender vertragsloser Zustand besser, um preisliche Forderungen durchsetzen zu können. Bei der Groupe Mutuel sind Stand jetzt von rund 140 Vertragssituationen mit Kliniken und Spitälern zwei Verhandlungen für das Jahr 2025 gescheitert, und in einem Fall läuft ein Vertrag aus. «Dazu befinden wir uns in rund einem Dutzend noch offener Situationen», sagt Sprecherin Lisa Flückiger.
Besonders herausfordernd ist die Situation in der Genferseeregion, wie verschiedene Versicherer bestätigen. In den Kantonen Waadt und Genf sind die Belegärzte in kantonalen Verbänden zusammengeschlossen. Die Tarifverhandlungen laufen über diese mächtigen Ärztegesellschaften. «Das macht die Verhandlungssituation insofern schwieriger, da mit einer grösseren Gruppe verhandelt wird und ein gewisses Unwissen über die Tarifstrukturen vorherrscht», sagt Lisa Flückiger von der Groupe Mutuel. Der Versicherer konnte sich jedoch mit der Ärztegesellschaft in Genf einigen.
Um Privatpatienten einen angenehmen Spitalaufenthalt ohne böse Überraschungen zu ermöglichen, rät der Verband, sich frühzeitig an die eigene Krankenkasse zu wenden. Dort können Kundinnen und Kunden anfragen, ob ein Spital beispielsweise auf einer schwarzen Liste steht, weil es keinen Vertrag mit der Krankenkasse abgeschlossen hat. Nur so kann der Betroffene herausfinden, ob die geplante Behandlung oder der Aufenthalt im Spital gedeckt ist – oder ob er ein anderes Spital wählen sollte. Verschiedene Versicherer haben schon heute solche Negativlisten online publiziert – und sie geben, wenn immer möglich, alternative Spitäler an.
Zimmermann-Fehr betont, dass die medizinische Versorgung nicht betroffen ist. Diese ist über die obligatorische Krankenversicherung gewährleistet.
Auch wenn es vorab nicht den Anschein macht: Die Finma handelt im Sinne der Zusatzversicherten: Ihre Prämiengelder wurden zuweilen zweckentfremdet, Leistungen doppelt verrechnet oder Behandlungen schlicht zu hoch veranschlagt. Das ist rechtswidrig. Die Finma verlangte darum, die Mehrkosten in Abgrenzung zu den üblichen Leistungen der obligatorischen Grundversicherung klar auszuweisen. (aargauerzeitung.ch/lyn)
Denkt denn noch irgend jemand, dass es um deren Gesundheit und Wohlbefinden geht?