Die Schweiz brüskiert die Ukraine – und versteckt sich hinter Paragrafen
Der ukrainische Präsident Wolodimir Selenskyj persönlich erwähnte die gefürchtete Waffe in seiner Rede am Donnerstag am WEF in Davos: «Die ‹Shaheds› sind immer noch hier», sagte er: «Heute zielen sie auf die Ukraine. Morgen könnte es jedes NATO-Land sein.»
Shaheds, das sind Drohnen iranischer Bauart, die von Russland aus in Schwärmen die ukrainische Zivilbevölkerung angreifen und grossen Schaden an Gebäuden und Infrastruktur anrichten. Nach Attacken mit Hunderten Drohnen, darunter auch Shaheds, sind in der Ukraine derzeit Tausende Haushalte ohne Heizung, Strom und Wasser. Bei eisigen Temperaturen.
Kiew hat in Bern um Nothilfe für die Bevölkerung angefragt. Das sagte Bundespräsident Guy Parmelin, nachdem er sich mit Selenskyj in Davos unterhalten hatte.
Was wurde am WEF ausgestellt?
Shaed-Drohnen als Bedrohung für die Schweiz
In Parmelins Wirtschaftsdepartement weiss man also sehr genau, welche Bedrohung die russischen Shahed-Drohnen für die Zivilbevölkerung in Kiew und vielen weiteren ukrainischen Städten darstellen.
So wie das auch die Organisatoren des «Ukraine House» in Davos wissen. Wie immer seit dem russischen Angriff 2022 werden hier während des WEF die Schrecken des Kriegs in einer Ausstellung dargestellt. Mit dem Ziel, die Manager, Meinungsmacherinnen und Politiker aufzurütteln.
Diesmal kuratierte Björn Geldhof die Ausstellung, ein Belgier, der seit 2009 in der Ukraine lebt. Er stellte die Ausstellung unter den Titel «The futures' frontline» – die Front der Zukunft. «Heute ist die Frontlinie in der Ukraine», sagt er im Gespräch mit der «Schweiz am Wochenende», «aber morgen könnte sie im Westen sein, auch in der Schweiz». Es sind fast die gleichen Worte, die Selenskyj in seiner Rede wählte.
Dargestellt wird diese Dystopie in einem mit künstlicher Intelligenz produzierten Video: Es zeigt mit scheinbar realistischen Bildern, wie Dutzende Shahed-Drohnen in westeuropäischen Städten einschlagen. Auch Davos wird getroffen, mit Explosionen beim Bahnhof oder dem Kongresszentrum.
Wie diese Zeitung bereits berichtete, hätte Kurator Geldhof im «Ukraine House» gerne auch das Wrack einer Drohne ausgestellt, die vom ukrainischen Militär abgeschossen worden ist. «Manche Shahed werden mit Jet-Triebwerken ausgerüstet, sie sind mit bis zu 630 Kilometern pro Stunde unterwegs und könnten auch Westeuropa erreichen.» Er habe die eindrückliche Grösse der Waffe erlebbar machen wollen.
Die Shahed sind keine kleinen Drohnen, wie man sie im Spielzeuggeschäft findet: Sie sind rund dreieinhalb Meter lang und zweieinhalb Meter breit. «Sie müssen sich vorstellen: Da kommen Hunderte gleichzeitig.»
Bloss: Im «Ukraine House» war keine Shahed zu sehen. Dies, obwohl die Davoser Behörden es laut Geldhof erlaubt hatten, das Wrack als Ausstellungsobjekt zu zeigen. Die Einfuhr scheiterte an den Bundesbehörden, konkret: am Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Wirtschaftsdepartement von Bundespräsident Parmelin (SVP).
Warum stellte sich der Bund quer?
Drohne ist vom Rüstungsembargo erfasst
Auf Anfrage teilt das Seco mit: «Shahed-Drohnen erfüllen die Definition von Kriegsmaterial.» Und das Kriegsmaterialgesetz der Schweiz kenne keine sogenannte Demilitarisierung: «Das heisst, dass grundsätzlich auch beschädigtes Kriegsmaterial vom gesetzlichen Geltungsbereich erfasst bleibt, sofern es nicht komplett zerstört ist.»
Somit sei die Drohne vom Rüstungsembargo gegenüber der Ukraine erfasst, «und die temporäre Einfuhr mit anschliessender Wiederausfuhr in die Ukraine ist verboten».
Mit dem Rüstungsembargo beabsichtigt der Bund sicherzustellen, dass die schweizerische Neutralität nicht verletzt wird. Es darf keiner Kriegspartei Rüstungsmaterial geliefert werden, auch nicht indirekt.
Das Thema beschäftigt die Politik seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine:
- Einerseits, weil insbesondere zu Beginn des Kriegs europäische Staaten von der Schweiz vergeblich die Erlaubnis forderten, Kriegsmaterial in die Ukraine liefern zu dürfen, das sie einst in der Schweiz gekauft hatten.
- Andererseits, weil damit die Schweizer Rüstungsindustrie aus internationalen Produktions- und Lieferketten ausgeschlossen wird.
Auch Drohnenschrott betroffen
Nun betrifft das Gesetz also auch das Wrack einer Shahed-Drohne, das ausdrücklich nur als Ausstellungsobjekt eingeführt werden sollte. Es handle sich lediglich um die Hülle der Drohne, beteuert Kurator Geldhof: «Alle Kabel, die ganze Elektronik und natürlich jeglicher Sprengstoff wurden entfernt.»
Er legt ein Gutachten des Instituts für Rüstungsforschung der ukrainischen Armee vor, das das ausgehöhlte Drohnen-Wrack untersucht hat. Das Fluggerät «weist Schäden im Bereich der Nase auf, und Komponenten, die die Erfüllung ihrer vorgesehenen Aufgaben gewährleisten, fehlen vollständig», heisst es darin auf Englisch. Die ukrainischen Waffenexperten kommen zum Schluss: «Aufgrund seines derzeitigen technischen Zustands und seiner Unvollständigkeit kann das Produkt nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.» Es ist amtlich bestätigter Drohnenschrott.
Für die Bundesbehörden in Bern hingegen ist es nach wie vor eine Waffe.
Vielleicht fragen die Organisatorinnen und Organisatoren des «Ukraine House» nächstes Jahr besser beim Bundesamt für Kultur an, wenn sie ein Ausstellungsobjekt einführen wollen.
(aargauerzeitung.ch)
