Das Rentenalter – künftig Referenzalter genannt – in AHV und beruflicher Vorsorge liegt heute für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Die Angleichung ist ein zentraler Baustein der Vorlage. Sie soll helfen, die Kosten, die die Alterung der Bevölkerung der AHV verursacht, teilweise aufzufangen.
Der Schritt sei aufgrund der demografischen Entwicklung «unausweichlich», sagte Kommissionssprecher Urs Schwaller (CVP/FR). Die Erhöhung des Frauenrentenalters spiegle nicht zuletzt die höhere Lebenserwartung. Bundesrat Alain Berset sprach ebenfalls von einer «notwendige Anpassung» angesichts der Entwicklung der Gesellschaft. Die Angleichung des Rentenalters entspreche einer wirtschaftlichen Realität.
Frauenorganisationen und die Linke lehnen die Erhöhung des Frauenrentenalters weiterhin ab. Solange es in der wirtschaftlichen Realität eine so starke Lohndiskriminierung gebe, weise die Heraufsetzung des Rentenalters in die falsche Richtung, sagte der St. Galler SP-Ständerat und Gewerkschaftsbunds-Präsident Paul Rechsteiner. Zudem seien die Frauen schlechter abgesichert, vor allem bei der beruflichen Vorsorge.
Darum bedeute die Angleichung unter dem Strich eine Verschlechterung für die Frauen. «Und spätestens in einer Volksabstimmung wird man merken, dass es auch eine Verschlechterung für die Männer ist», sagte Rechsteiner. Es gebe Schichten, die sehr sensibel auf ein höheres Rentenalter reagieren würden. Rechsteiner warnte davor, solche Dynamiken zu unterschätzen.
Roland Eberle (SVP/TG) kritisierte solche «Drohgebärden». Man sei sich einig, dass es sich bei der Vorlage um ein Paket handle und dass alle Kröten schlucken müssten. Da sei es völlig unverständlich, dass ein so zentraler Baustein gleich wieder herausgebrochen werden solle.
SP-Ständerätin Anita Fetz (BS) unterstützte ihren Parteikollegen Rechsteiner ebenfalls nicht. Man dürfe aber nicht vergessen, dass es Frauen gebe, die sehr hart arbeiteten. Diese freuten sich bestimmt nicht darüber, ein Jahr später in Rente zu gehen.
Der Bundesrat schlägt einen «sanften Übergang» mit einer sechsjährigen Übergangsfrist vor. Jedes Jahr soll das Referenzalter um zwei Monate erhöht werden, so dass die Angleichung erst sechs Jahre nach Inkrafttreten der Vorlage vollzogen wäre. Das geht der Ständeratskommission zu langsam: Sie will eine bloss dreijährige Übergangsphase, die schon beim Inkrafttreten beginnt.
In der beruflichen Vorsorge führt die um ein Jahr längere Beitragspflicht zu höheren Altersrenten. Bedeutender sind aber die Einsparungen bei der AHV. Im Jahr 2030 belaufen sie sich auf gut 1.2 Milliarden Franken. Hinzu kommen Mehreinnahmen von rund 110 Millionen aufgrund der längeren Beitragspflicht.
Mit der Angleichung des Rentenalters soll der Altersrücktritt auch flexibler werden. Nach Ansicht des Bundesrats entspricht die heutige starre Regelung weder den Bedürfnissen der Versicherten noch den demografischen Rahmenbedingungen. Daher ist im Gesetz künftig auch nicht mehr von Rentenalter, sondern von Referenzalter die Rede.
Heute können Männer die AHV-Rente frühestens mit 63, Frauen mit 62 Jahren beziehen. Künftig kann der Rentenbezug drei Jahre vorverlegt werden, nach der Angleichung des Rentenalters also für Männer wie Frauen auf 62 Jahre. Anders als heute ist auch ein Teilvorbezug und damit ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand möglich.
Während des Vorbezugs müssen keine AHV-Beiträge bezahlt werden. Die Rente wird jedoch gekürzt, allerdings weniger als heute: Bei 3 Jahren Vorbezug um 17.4 Prozent, bei 2 Jahren um 12.1 Prozent und bei einem Jahr um 6.3 Prozent. Personen mit langer Beitragsdauer und geringem Einkommen möchte der Bundesrat mit tiefere Kürzungssätzen den Rentenvorbezug erleichtern, die SGK stellt sich jedoch dagegen. Darüber wird aber erst später diskutiert.
Einen Zuschlag gibt es beim Rentenaufschub, der wie heute für fünf Jahre möglich ist. Die geltenden Zuschläge werden jedoch wegen der längeren Lebenserwartung reduziert. Neu ist auch ein teilweiser Aufschub möglich. Wer nach 65 Jahren ein Erwerbseinkommen erzielt, zahlt darauf weiterhin AHV-Beiträge. Neu werden diese bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Andererseits wird der heute geltende Freibetrag von 1400 Franken abgeschafft.
In der beruflichen Vorsorge gibt es heute keine Bestimmungen zum flexiblen Rentenbezug. Künftig soll dieser wie in der AHV zwischen 62 und 70 Jahren möglich sein. In der Regel wäre es also nicht mehr möglich, schon mit 58 Jahren in Pension zu gehen. Die SGK beantragt aber, dass Vorsorgeeinrichtungen unter bestimmten Umständen ein tieferes Rücktrittsalter vorsehen können, beispielsweise bei betrieblichen Restrukturierungen oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. (jas/sda)
Gleichberechtigung bedeutet nicht immer nur Vorteile...
Auch die anderen Neuerungen sind notwendig, um die Altersvorsorge der demografischen Entwicklung anzupassen.