Die versuchte Ermordung der Ex-Frau eines Urner Barbetreibers 2010 war nur eine Inszenierung, die teilweise schiefgelaufen war. Dies hat der verurteilte Auftragsschütze in einem Interview der SRF-Sendung «Rundschau» vom Mittwoch behauptet.
Der kroatische Auftragsmörder änderte damit nachträglich im Gefängnis seine früher im Strafprozess gemachten Aussagen. Mit diesen belastete er den Erstfelder Barbetreiber. Doch dieser soll gemäss neusten Angaben nicht der Auftraggeber für die Tat sondern Opfer eines Komplotts geworden sein.
Der Barbetreiber sei unschuldig, sagte der verurteilte Schütze im Fernseh-Interview. Auftraggeber für die Tat seien die damalige Ehefrau des Barbetreibers und ihr Freund gewesen. Deren Ziel sei ein vorgetäuschter Mord gewesen, damit der Barbetreiber in Haft komme.
Diese Version der Geschichte war bereits vom Verteidiger vor Landgericht vermutet worden. Weshalb der Schütze nachträglich seine Aussage geändert hat, begründete er im Interview mit der Angst vor den Auftraggebern.
Die Aussagen dürften in dem Fall jedoch keine neue Wende bringen. Für eine Revision des Prozesses müssten die geänderten Aussagen erst mit neuen aussagekräftigen Beweise untermauert werden.
Der Anwalt des Barbetreibers äussert sich denn auch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA vorsichtig zu den neuen Aussagen. Treffe die Hypothese des Schützen zu, so würden sich mehrere Widersprüche in dem Fall auflösen, sagte er. Weiter wollte er sich nicht äussern.
Die Exfrau des Barbetreibers, ihr damaliger Freund und das Obergericht Uri nahmen in der Rundschau-Sendung zu den neuen Aussagen ebenfalls keine Stellung.
Der Auftragsmörder wurde vom Urner Landgericht zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen den Erstfelder Barbetreiber hingegen, der seit vier Jahren in Sicherheitshaft sitzt, liegt kein rechtskräftiges Urteil vor.
Der Mann wurde zwar im September 2013 in zweiter Instanz wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Bundesgericht aber hiess im Dezember 2014 die Beschwerde des Barbetreibers in zwei Punkten gut und wies das Urteil ans Urner Obergericht zurück.
So darf das Obergericht bei der Neubeurteilung des Falles eine DNS-Spur auf einer Patronenhülse nicht verwenden, und es muss weitere Anstrengungen unternehmen, um einen Hauptbelastungszeugen ausfindig zu machen.
Nach Ansicht der Anklage soll der Barbetreiber im Januar 2010 ausserhalb seines Lokals auf einen Gast geschossen haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, er habe die Ermordung seiner Ehefrau in Auftrag gegeben. Diese wurde im November 2010 durch drei Schüsse lebensgefährlich verletzt.
Der Barbetreiber sitzt seit vier Jahren in Sicherheitshaft. Sein Anwalt stellte beim Urner Obergericht nach dem Bundesgerichtsentscheid erneut ein Entlassungsbegehren. Ein Entscheid darüber steht noch aus. Die bisherigen Gesuche in dem Fall wurden abgelehnt. (feb/sda)