Zürich hindert Flüchtlinge mit Jobangebot daran zu arbeiten
Nur rund 30 Prozent der vorläufig aufgenommenen Personen (mit F-Ausweis) gehen in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nach. Rund 16'000 sind arbeitslos und leben von der Sozialhilfe, die den Bund pro Person 1500 Franken monatlich kostet, die Kantone manchmal mehr.
Dennoch weigert sich der Kanton Zürich, gewissen Stellensuchenden mit F-Ausweis eine Arbeitsbewilligung zu erteilen, wie der Tages-Anzeiger am Mittwoch schreibt. Dies berichtete eine professionelle Arbeitsvermittlerin gegenüber dem Blatt.
Der Grund: Bei den Bewilligungen unterscheidet der Kanton zwischen
- «vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen» mit F-Ausweis, die als verfolgt gelten und
- «vorläufig aufgenommenen Ausländern» mit F-Ausweis.
Letzteren wird eine Arbeitsbewilligung – je nach Wohnkanton – verweigert, sie werden auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert.
Über die Gründe schweigt sich das Arbeitsamt gegenüber dem «Tages-Anzeiger» aus. Die langjährige Praxis habe sich bewährt, heisst es lediglich. Ausserdem wird auf eine entsprechende Verordnung des Bundes verweisen. Darin heisst es, «F-Ausweis-Flüchtlinge» hätten einen Anspruch auf Bewilligung, für «F-Ausweis-Ausländer» hingegen gelte die «Kann»-Formulierung.
Für diese Praxis gebe es «keine sachliche Rechtfertigung», sagt der auf Ausländerrecht spezialisierte Anwalt Marc Spescha. Sie dürfe als willkürlich bezeichnet werden.
