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Die Vignette 2018 ist «orange metallic», billiger wird sie dadurch aber nicht 

Die Vignette 2018 ist «orange metallic», billiger wird sie dadurch aber nicht 

30.11.2017, 12:3230.11.2017, 12:49
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Ab Freitag ist die neue Autobahn-Vignette im Verkauf erhältlich. Das Wertzeichen kommt neu in «Orange metallic» daher und kostet weiterhin 40 Franken.

Die Jahreszahl auf der Klebeseite sei blau, jene auf der Vorderseite weiss, teilte die Eidgenössische Zollverwaltung am Donnerstag mit.

Die Vignette sei vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Januar 2019 gültig und könne wie gewohnt bezogen werden, zum Beispiel an Tankstellen und Garagen, an den Schaltern der Post sowie bei den Strassenverkehrsämtern und Zollstellen.

Die Zollverwaltung fordert Fahrzeuglenkende dazu auf, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, damit sie freie Sicht haben. Sie weist zugleich darauf hin, dass die Vignette nur gültig ist, wenn sie direkt im Originalzustand und ohne Verwendung anderer Materialien auf das Fahrzeug geklebt wird. Bei Personenwagen ist dies auf der Innenseite am Rand der Windschutzscheibe.

Wiederverwendung wird geahndet

Bei Anhängern und Motorrädern muss sie an einem leicht zugänglichen und nicht auswechselbaren Teil befestigt werden. Die Zollverwaltung erinnert daran, dass die Vignette nur für das Fahrzeug gültig ist, auf das sie geklebt wurde. Es ist verboten, sie zu entfernen und woanders oder am selben Ort wieder anzubringen.

Erst Mitte Oktober war bekanntgeworden, dass beinahe eine halbe Millionen Schweizer Autobahnen ohne Vignette oder mit einem manipulierten Aufkleber benutzen. Dem Bund entgehen auf diese Weise knapp 20 Millionen Franken jährlich.

Vignettenfälschung wird künftig von Kantonen bestraft

Wer ohne Vignette die Autobahnen benutzt, muss mit einer Busse von 200 Franken rechnen. Wer Vignetten fälscht oder die Falsifikate verwendet, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Nach Angaben des Bundesamtes für Justiz (BJ) kommt es pro Jahr zu durchschnittlich 600 bis 700 Fällen von Vignetten-Fälschungen.

Bislang war die Bundesanwaltschaft (BA) für die Ahndung dieser Delikte zuständig. Der Bundesrat hat jedoch in der vergangenen Woche entschieden, dass entsprechende Vergehen ab 2018 von der zuständigen Kantonspolizei verfolgt werden sollen.

Damit will der Bundesrat die BA entlasten. Erhoben Vignettenbetrüger bislang Einspruch gegen den erteilten Strafbefehl, war es sogar möglich, dass es zu einem Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona kam. (sda)

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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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TanookiStormtrooper
30.11.2017 13:04registriert August 2015
"...billiger wird sie dadurch aber nicht"

Mit 40.- ist sie schon so viel zu billig.
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