Ab Juni bestimmt der Kanton, welches Tempo auf Zürichs Hauptstrassen gilt
Ab 1. Juni hat der Zürcher Regierungsrat die Hoheit über die Geschwindigkeit auf Hauptstrassen. Er setzt die entsprechende Gesetzesänderung in Kraft und passt die Signalisationsverordnung an.
Damit setzt der Zürcher Regierungsrat die «Mobilitätsinitiative» um, die verlangte, dass der Kanton über die Höchstgeschwindigkeit auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung entscheidet. Nur in Ausnahmefällen soll Tempo 30 gelten. Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich sprachen sich im letzten Herbst mit 57 Prozent für die Initiative aus.
Die Stadt Zürich wehrte sich zwar gegen die Änderung im kantonalen Strassengesetz. Doch das Bundesgericht entschied im Februar, dass diese Beschwerde keine aufschiebende Wirkung erhält. Das Urteil zur Beschwerde steht noch aus.
Bisher konnten die Städte Zürich und Winterthur selbst über Tempobeschränkungen auf Hauptstrassen bestimmen, während in anderen Gemeinden die Kantonspolizei dafür zuständig war. Den Entzug dieses Rechts erachtete die Stadt Zürich als einen Eingriff in ihre Gemeindeautonomie. (sda)
