Wie die Zeitung 24 heures berichtet, wurde in der letzten Gemeinderatssitzung der Stadt Lausanne ein Postulat aus linken Kreisen angenommen: Die Parkgebühren für grosse Fahrzeuge, insbesondere SUVs, sollen erhöht werden.
Das Postulat mit dem nüchternen Titel «Un tarif spécifique pour le stationnement des SUV de grande taille» (Deutsche Übersetzung: «Ein Sondertarif für das Parken von grossen SUVs») hat zwei Ziele: mehr Sicherheit im Strassenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer und die Begrenzung der ökologischen Auswirkungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Für Ariane Morin (Grüne) ist das Ziel klar:
Für Postulantin Franziska Meinherz (Ensemble à Gauche) sind SUVs die Ursache vieler Probleme:
Selbst Elektrofahrzeuge sind davon betroffen. Trotz ihrer geringen ökologischen Auswirkungen stellen sie laut den Antragstellern eine nicht weniger grosse Gefahr dar als ihre Verbrennervariante.
Wer ist von diesen «signifikant» höheren Parkgebühren betroffen? Laut der Zeitung «24 heures» sind dies Autos mit Verbrennungsmotor mit einem Leergewicht von mehr als 1,6 Tonnen oder Hybrid- oder Elektroautos mit einem Leergewicht von mehr als 2 Tonnen. Siebensitzige Fahrzeuge, die nicht zu den SUVs gehören und die von Grossfamilien benötigt werden, sollen nicht betroffen sein.
Das Geld, das durch diese Gebührenerhöhungen eingenommen wird, würde in den Lausanner Klimaplan fliessen, dessen Ziel es ist, bis 2050 Netto-Null-CO2-Emissionen zu erreichen.
Um sich über das Gewicht eines Fahrzeugs zu vergewissern, sollte die Polizei über die Nummernschilder Zugriff auf die Datenbank des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts (SAN) haben. Damit kann sie überprüfen, ob die richtige Gebühr bezahlt wird, um gegebenenfalls eine Strafe zu verhängen. Der genaue Betrag ist noch nicht bekannt, da das Postulat derzeit noch geprüft wird.
Das Postulat wurde von der Linken einstimmig unterstützt und von der FDP und der SVP gemeinsam heftig bekämpft. Dementsprechend machte Olivier Bloch (FDP) seinem Ärger Luft, nachdem der Vorschlag mehrheitlich angenommen und an die Stadtverwaltung zur Berichterstattung und Prüfung überwiesen worden war:
(ysc/hkl)