Sandwich essen oder am Handy die Musik umstellen: Was am Steuer erlaubt ist und was nicht
Viele haben schon einmal eine Busse wegen eines Verkehrsdelikts erhalten. Die meisten bezahlen diese einfach, ohne gross darüber nachzudenken. Eine Frau aus Solothurn aber nicht. Sie zog ihre Busse über 250 Franken bis ans Bundesgericht weiter und bekam dort schlussendlich recht. Was ihr vorgeworfen wurde: Sie hat kurz während dem Autofahren auf ihr Handy geschaut.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht und das Solothurner Obergericht fanden alle, dass dies eine strafwürdige Handlung darstellte. Das Bundesgericht war anderer Meinung. Es argumentierte, dass ein kurzer Blick aufs Handy in Ordnung ist, solange man mit einer Hand am Steuerrad bleibt, der Blick nur ein bis zwei Sekunden lang abgewendet wird und die Strasse dabei weiterhin im Auge behalten wird. Also vergleichbar mit einem Blick in den Rückspiegel.
Dieser Entscheid zeigt aber wieder: So richtig klar, was man darf und was nicht, ist es nicht. Eine Zigarette rauchen oder einen Apfel essen darf man, aber eine Brezel essen oder zu lange auf das Navi schauen ist hingegen verboten.
Um ein bisschen Klarheit zu schaffen, haben wir aufgelistet, was erlaubt und was verboten ist:
Erlaubte Aktionen
- Für ein bis zwei Sekunden aufs Handy schauen
- Das Handy per Gesichtserkennung oder Fingerabdruck entsperren
- Das Handy für mehrere Sekunden in der Hand halten, ohne es zu bedienen
- Ein richtig befestigtes Handy als Navi verwenden
- Einen Apfel essen
- Eine Zigarette rauchen
- Während der Standphasen eines Staus eine Zeitung lesen
Verbotene Aktionen
Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst: Nie beide Hände vom Steuerrad entfernen, keine komplexen Verrichtungen während dem Autofahren ausführen und sich immer der Verkehrssituation entsprechend verhalten. Erlaubt sind hingegen kleinere Verrichtungen, die nicht aufwendig sind.