Viele haben schon einmal eine Busse wegen eines Verkehrsdelikts erhalten. Die meisten bezahlen diese einfach, ohne gross darüber nachzudenken. Eine Frau aus Solothurn aber nicht. Sie zog ihre Busse über 250 Franken bis ans Bundesgericht weiter und bekam dort schlussendlich recht. Was ihr vorgeworfen wurde: Sie hat kurz während dem Autofahren auf ihr Handy geschaut.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht und das Solothurner Obergericht fanden alle, dass dies eine strafwürdige Handlung darstellte. Das Bundesgericht war anderer Meinung. Es argumentierte, dass ein kurzer Blick aufs Handy in Ordnung ist, solange man mit einer Hand am Steuerrad bleibt, der Blick nur ein bis zwei Sekunden lang abgewendet wird und die Strasse dabei weiterhin im Auge behalten wird. Also vergleichbar mit einem Blick in den Rückspiegel.
Dieser Entscheid zeigt aber wieder: So richtig klar, was man darf und was nicht, ist es nicht. Eine Zigarette rauchen oder einen Apfel essen darf man, aber eine Brezel essen oder zu lange auf das Navi schauen ist hingegen verboten.
Um ein bisschen Klarheit zu schaffen, haben wir aufgelistet, was erlaubt und was verboten ist:
Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst: Nie beide Hände vom Steuerrad entfernen, keine komplexen Verrichtungen während dem Autofahren ausführen und sich immer der Verkehrssituation entsprechend verhalten. Erlaubt sind hingegen kleinere Verrichtungen, die nicht aufwendig sind.
Ich sehe TÄGLICH zig Menschen die vom Smartphone abgelenkt sind, und sich nun bestärkt fühlen es weiter zu benutzen.
Ist es wirklich unmöglich mal 20, 40 oder 60 Minuten ohne dieses Ding zu leben?!