17.05.2023, 22:2217.05.2023, 22:22
Die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) angeordnete Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse wird keine Auszahlung der Ausfallversicherung (CDS) auslösen. Das Credit Derivatives Determinations Committee (CDDC) hat laut einer am Mittwoch publizierten Antwort auf die Frage eines Anlegers entschieden, dass es sich nicht um ein sogenanntes «Kreditereignis mit staatlicher Beteiligung» handelt.
Das CDDC erklärte, es sei zu diesem Schluss gekommen, nachdem es die Rating-Bestimmungen für die im Antrag des Anlegers aufgeführten AT1-Wertpapiere geprüft habe. Auf dem Markt war spekuliert worden, dass die Nullstellung der AT1-Anleihen Zahlungen auslösen würde.
Im Rahmen der am 19. März verfügten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS waren AT1-Anleihen im Wert von rund 16 Milliarden Franken durch die Schweizer Aufsichtsbehörden für wertlos erklärt worden. Seither türmen sich beim Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen die Klagen von mehr als 1000 Obligationären. (sda/awp)
UBS übernimmt Credit Suisse: Die Verordnung
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UBS übernimmt Credit Suisse: Die Verordnung
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