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«Sonntagszeitung»-Chef Rutishauser wegen Pierin Vincenz vor Gericht

Der Programmleiter Arthur Rutishauser anlaesslich des Swiss Media Forum vom Donnerstag, 11. Mai 2023 im KKL in Luzern. (KEYSTONE/Urs Flueeler)
Arthur Rutishauser, Chefredakteur der Sonntagszeitung, am Swiss Media Forum 2023.Bild: KEYSTONE

«Sonntagszeitung»-Chef Rutishauser wegen Pierin Vincenz vor Gericht

24.03.2026, 07:3424.03.2026, 07:34

Der Chefredaktor der «Sonntagszeitung», Arthur Rutishauser, steht heute Dienstag vor dem Zürcher Bezirksgericht. Er weigert sich, eine Busse zu bezahlen, die ihm im Zusammenhang mit Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz aufgebrummt wurde.

Vorgeworfen wird Rutishauser die Veröffentlichung «amtlicher geheimer Verhandlungen». Er habe in einem Artikel vom 9. Juli 2023 aus einer Untersuchung der Staatsanwaltschaft zitiert, die noch nicht öffentlich gemacht worden sei.

Dabei ging es um ein Vorverfahren gegen Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und drei weitere Männer. Die Staatsanwaltschaft untersuchte damals, ob Vincenz in Zusammenhang mit einem Geschäftsvorgang im Sommer 2014 etwas strafrechtlich relevantes vorzuwerfen ist.

Die vom Statthalteramt ausgesprochene Busse für Rutishauser beträgt 1200 Franken, dazu kommen Gerichtskosten in der Höhe von 650 Franken, insgesamt also 1850 Franken. Weil Rutishauser Einsprache erhob, kommt es nun zum Prozess.

Verfahren eingestellt

Die noch geheime Untersuchung, aus der Rutishauser zitierte, ist mittlerweile eingestellt. Es wurde keine zweite Anklage erhoben. Das Haupt-Verfahren gegen den Ex-Raiffeisen-Chef und weitere Beschuldigte kommt im August ans Obergericht.

Die Beschuldigten versuchen derzeit noch, den Berufungsprozess zu verhindern: Vor Bundesgericht ist aktuell ein Ausstandsbegehren gegen das Team der Zürcher Staatsanwaltschaft hängig. Das Obergericht hatte das Ausstandsbegehren noch abgelehnt.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den ehemaligen Raiffeisen-Chef sowie einen seiner Geschäftspartner im April 2022 unter anderem wegen Betrugs. Sie sollen sich bei Firmentransaktionen unrechtmässig bereichert haben. Vincenz wurde mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten bestraft, sein Kompagnon mit vier Jahren. (nil/sda)

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