Schweiz
Basel-Landschaft

Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre für mutmasslichen Mörder in Basel

Im August 2017 hat die Baselbieter Polizei wegen eines tödlichen Streits um eine Hanf-Indooranlage ausrücken müssen. Jetzt wird Anklage wegen Mordes erhoben.(KEYSTONE/Urs Flueeler)
In Muttenz steht ein 60-Jähriger wegen mutmasslichem Mord vor Gericht. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Mordprozess in Muttenz – Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre für mutmasslichen Mörder

22.07.2025, 13:1722.07.2025, 13:17
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Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat am Dienstag eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren für den Beschuldigten gefordert. Dem 60-Jährigen wird vorgeworfen, im Jahr 2000 einen Drogendealer in Münchenstein BL erschossen zu haben. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

In Ihrem Plädoyer am Baselbieter Strafgericht zeigte sich Staatsanwaltschaft überzeugt, dass der Beschuldigte einen Mord begangen hat. Er habe heimtückisch aus nächster Nähe dem arg- und wehrlosen Opfer in den Kopf geschossen. Zudem habe er aus Habgier gehandelt, um zwei Kilo Kokain in seinen Besitz zu bringen, ohne dafür zu bezahlen.

Einen Unfall schloss die Staatsanwaltschaft aus. Sie stellte auf die forensischen Untersuchungen ab, die eine vorsätzliche Schussabgabe als wahrscheinlicher eingestuft haben. Zudem glaubte sie dem Beschuldigten nicht, der angab, keinen Plan gehabt zu haben. Sie zeichnete das Bild eines «kaltblütigen» Vorgehens aus niederen Motiven.

Verteidigung will Freispruch vom Mordvorwurf

Die Verteidigung beantragte einen kostenlosen Freispruch für ihren Mandanten sowie eine Haftentschädigung von knapp 90'000 Franken. Generell plädierte sie, dass es «schlichtweg nicht möglich ist», genau zu sagen, wie sich die Tat abgespielt habe. Die Beweislage reiche nicht, um den Hergang mit «an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» zu erstellen.

Die Ermittlungen hätten den bald 25 Jahre zurückliegenden Sachverhalt überhaupt nicht ausreichend erstellen können, um eine Verurteilung wegen Mordes zur rechtfertigen. Damit sei die Tat verjährt und der Beschuldigte freizusprechen.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Das Urteil der Fünferkammer ist für Freitag, 14 Uhr angesetzt. (sda)

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