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Vergewaltigung Basler Elsässerstrasse: Gericht erklärt Strafminderung

Basler Gericht erklärt Strafminderung für Vergewaltiger an der Elsässerstrasse

Vier Monate nach dem Urteil, das für Aufsehen und Proteste sorgte, liegt im Fall Elsässerstrasse nun das schriftliche Urteil vor. Das Appellationsgericht fühlt sich falsch verstanden.
17.11.2021, 09:4617.11.2021, 14:19
Jonas Hoskyn / ch media
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Rund 500 Personen demonstrieren an einer Kundgebung als Reaktion auf das Urteil.
Rund 500 Personen demonstrieren an einer Kundgebung als Reaktion auf das Urteil.Bild: chmedia/Fabian Schwarzenbach

Das zweitinstanzliche Urteil des Appellationsgerichts gegen einen Mann, der mit einem Kollegen eine Frau nach dem Ausgang vergewaltigt hatte, sorgte vergangenen Sommer schweizweit für Diskussionen.

Im Fokus der Kritik stand nicht so sehr die Reduktion der Strafe – statt viereinviertel Jahre erhielt der Mann nur noch eine teilbedingte Haftstrafe und im Anschluss des Prozesses nach 18 Monaten frei – sondern vielmehr die mündliche Begründung der Gerichtspräsidentin Liselotte Henz, das Vergehen werde relativiert durch «die Signale, die das Opfer auf Männer aussendet», so die Gerichtspräsidentin. Dabei bezog sie sich vor allem auf das «Verhalten im Club», wo die Frau offenbar im Laufe des Abends auf der Toilette ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem weiteren Mann hatte. «Man muss feststellen, dass sie mit dem Feuer spielt», so die Gerichtspräsidentin weiter.

Diese Wortwahl sorgte für starke Kritik. Das Gericht habe damit dem Opfer eine Mitverantwortung an der Tat gegeben, so der Tenor. Eine Woche nach dem Prozess kam es vor dem Appellationsgericht zu einer Demonstration gegen das Urteil.

Bedachtere Wortwahl

In der schriftlichen Urteilsbegründung, die nun seit heute Mittwoch vorliegt, bemüht sich das Gericht um Sachlichkeit. Wortwendungen wie «mit dem Feuer gespielt» oder «Signale» kommen nicht mehr vor. Auf insgesamt 70 Seiten erläutert das Appellationsgericht, wie es zum Urteil kam und welche juristischen Gründe ausschlaggebend für die Reduktion des Urteils waren. Auch bei Delikten wie einer Vergewaltigung seien individuell zu bewerten und können – verglichen mit anderen Übergriffen gegen die sexuelle Integrität – leichter oder schwerer ausfallen. Ein Faktor etwa ist, wie lange sich der Übergriff hingezogen hat.

«Freilich soll, was nach der mündlichen Begründung fälschlicherweise so verstanden wurde, damit nicht zum Ausdruck gebracht werden, dass ein nur kurz andauernder sexueller Übergriff beim Opfer keine schwere Traumatisierung nach sich ziehen kann», schreibt das Gericht.

Bei der Beurteilung des objektiven Verschuldens spiele es indessen eine Rolle, welchen Aufwand der Täter für die Tatausführung betrieb, wie hartnäckig er seinen Plan verfolgt hat, wie gewalttätig er dabei vorgegangen ist und wie lange sich der Übergriff hingezogen hat.

Schliesslich sei zu berücksichtigen, dass es sich bei der Privatklägerin um eine im Tatzeitpunkt 33-jährige und sexuell erfahrene Frau handelte. Im Ergebnis sei das Tatverschulden des Berufungsklägers für die vollendete Vergewaltigung «als knapp mittelschwer» einzustufen.

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155 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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DocJay
17.11.2021 10:15registriert Dezember 2018
Purer Frust!

Mir wird immer noch nicht klar, weshalb man "berücksichtigen [muss], dass es sich bei der Privatklägerin um eine im Tatzeitpunkt 33-jährige und sexuell erfahrene Frau" handelt.

Sobald der Straftatbestand erfüllt ist, darf es doch keinen Einfluss auf das Strafmass haben, welche physischen Eigenschaften das Opfer hatte? Das ist - egal wie sie es drehen und wenden wollen - ein Signal, dass nicht alle Menschen gleich sind.
Es kann doch nicht sein, dass sich Vergewaltiger selbst sagen können: Ha, ich nehm die 33-Jährige, da muss ich weniger lange ins Gefängnis!
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c_meier
17.11.2021 10:34registriert März 2015
"... bei der Privatklägerin um eine im Tatzeitpunkt 33-jährige und sexuell erfahrene Frau handelte..."
das würde also heissen je älter desto milder die Strafe?? 🙊😲
mit dieser schriftlichen Begründung wird das Gericht wieder viel Kritik ernten..
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Garfield91
17.11.2021 10:21registriert Februar 2018
"Schliesslich sei zu berücksichtigen, dass es sich bei der Privatklägerin um eine im Tatzeitpunkt 33-jährige und sexuell erfahrene Frau handelte. Im Ergebnis sei das Tatverschulden des Berufungsklägers für die vollendete Vergewaltigung «als knapp mittelschwer» einzustufen."

Vergewaltigungen sind also nicht sooo schlimm, wenn die Frau über 30 ist und schon mal Sex hatte. Got it!

🤦
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