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«Drey scheenschte Dääg»: Basler Fasnacht ist Schweizer Kandidatin für das UNESCO-Kulturerbe

«Drey scheenschte Dääg»: Basler Fasnacht ist Schweizer Kandidatin für das UNESCO-Kulturerbe

31.03.2016, 15:0904.04.2016, 16:38
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Bild: KEYSTONE

Die Basler Fasnacht ist die zweite Kandidatur der Schweiz für die Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO. Über die Aufnahme entscheidet ein Komitee im November 2017.

Die Basler Fasnacht sei eine besonders reiche Tradition, die mehrere Bereiche und Aspekte des immateriellen Kulturerbes abdecke, begründet das Bundesamt für Kultur (BAK) die am Donnerstag eingereichte Kandidatur. Mit Musik, Handwerk und mündlichen Ausdrucksformen nehme das kulturelle Ereignis für die Bevölkerung eine zentrale Rolle ein.

Das sind die UNESCO-Weltkulturerben in der Schweiz

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Die Schweizer UNESCO-Weltkulturerbe
Altstadt von Bern, seit 1983.
quelle: wikimediacommons/reaast
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Gespottet werde an der weit über die Kantons- und Landesgrenzen hinaus bekannten Veranstaltung über lokale, nationale und internationale Politik und Gesellschaft. Die «drey scheenschte Dääg» sind laut BAK zudem ein seltenes Beispiel für eine protestantische Fasnacht.

Für die UNESCO-Liste darf jedes Land jeweils im März eine einzige Kandidatur einreichen. Die Basler Fasnacht ist nach dem Winzerfest von Vevey VD, welches im vergangenen Jahr vorgeschlagen wurde, die zweite Kandidatur der Schweiz.

Im Herbst 2014 hatte der Bundesrat acht Vorschlägen für eine Kandidatur zugestimmt. Unter anderem sollen das Uhrmacherhandwerk, der Jodel und der Schweizer Umgang mit der Lawinengefahr in das Kulturerbe eingehen. Eine Priorität wurde nicht festgelegt. Die Reihenfolge hänge laut BAK auch vom Vorbereitungsstand ab.

Entscheid im November 2017

Über die Kandidaturen entscheidet jeweils ein zwischenstaatliches Komitee. Dieses bewertet unter anderem die Übereinstimmung mit der Definition des immateriellen Kulturerbes, die Beteiligung der betreffenden Gemeinschaft sowie die Qualität der vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen.

Der Entscheid über die Aufnahme der Basler Fasnacht fällt laut BAK im November 2017. Mit der Liste des immateriellen Kulturerbes will die UNESCO weniger Bauten oder Räume schützen, sondern vielmehr lebendige Traditionen, darstellende Künste sowie gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste.

Weiter sollen Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie traditionelle Handwerkstechniken aufgenommen werden. Die Liste des immateriellen Kulturerbes steht damit als Spiegel für die kulturelle Vielfalt und die menschliche Kreativität. (sda)

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