Eine der Studentinnen spricht zum ersten Mal über ihren Fall: «Es ist mir wichtig, dass die Öffentlichkeit erfährt, was passiert ist und aufgezeigt wird, wie die Universität Basel den Täter schützte», sagt sie gegenüber dem SRF.
Die andere betroffene Studentin berichtet, dass sie zum ersten Mal auf einer Studienreise von ihrem Professor belästigt worden sein soll, der zum damaligen Zeitpunkt ihre Masterarbeit betreut habe – erst an einer Universität in Deutschland, dann auch an der Uni Basel. Auf der Reise habe er angefangen, ihr Komplimente zu machen – «dann küsste er mich plötzlich und begann, mir an die Brüste zu fassen», erzählt die ehemalige Studentin. «Dann sagte er, er möchte mit mir schlafen.»
Sie habe sich daraufhin gewehrt, aber der Professor sei nicht zurückgeschreckt. Daraufhin sei es zu sexuellen Handlungen gekommen.
Die Studentin war aufgrund der Bewertung ihrer Masterarbeit durch den Professor von ihm abhängig. Als er ihr nach Abschluss eine Promotionsstelle anbot, stimmte sie zu. Sie erhoffte sich eine akademische Karriere, wie sie dem SRF mitteilt.
Auch in dieser Zeit soll der Professor seine Macht missbraucht haben, wie ein bisher unter Verschluss gehaltener Untersuchungsbericht zeigt. Das SRF habe diesen mit Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz bereits im Jahr 2020 gefordert. Die Uni Basel hatte sich zunächst gewehrt und erst eingelenkt, als das Appellationsgericht Basel-Stadt zugunsten des SRF entschieden hat. Im Untersuchungsbericht soll es heissen, dass der Professor seine Stellung als Doktorvater ausgenutzt haben soll, um sie zu «sexuellen Handlungen zu überreden».
Die damalige Doktorandin brach ihr Studium ab. 2018 reichte sie Beschwerde gegen den Professor ein. Einsicht in die Akte erhielt sie damals keine.
Der anderen betroffenen Studentin ist offenbar Ähnliches widerfahren. Sie begann im Jahr 2015 als Hilfswissenschaftlerin ihres Professors – der 25 Jahre älter war. Er soll von Anfang an körperliche Nähe zu ihr gesucht haben, indem er sie etwa zur Begrüssung umarmte oder sie auf die Wange küsste.
Im Rahmen einer Buchpublikation seien die beiden nach Berlin gereist. Sie sollen zusammen in einer Ferienwohnung übernachtet haben. Dort soll er am letzten Abend gesagt haben, dass er sie küssen möchte. Sie verneinte – worauf sie heute noch stolz sei.
Die Beschwerde reichte sie 2019 ein, als sie die Uni Basel bereits verlassen hatte. Sie erhielt Einsicht in die Akte – jedoch nur, wenn sie eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschreiben würde. Sie entschied sich dafür.
In ihrem Fall könne die sexuelle Belästigung nicht «zweifelsfrei» belegt werden. Es gebe «keine Zeugen» und es stehe «Aussage gegen Aussage». Der Professor soll sich laut eigener Aussage an nichts erinnern können.
Trotzdem habe er von der Uni Basel eine Verwarnung erhalten. Im Wiederholungsfall droht ihm die Uni mit einer Kündigung. Auch der andere Professor wurde abgemahnt und verwarnt. Wie das SRF berichtet, betreut er weiterhin Doktorandinnen in Basel.
(hkl)
Unter den Teppisch wischen wie beim Bischof von Basel seit eh und je. So arbeiten die Behörden wieder vermehr, und dann darf das Opfer niemandem was erzählen, sonst wird sie bestraft, wärend der mutmassliche Täter, hier ein Professor sowieso straffrei ausgeht.
Es ist nicht nur die KK.
Auch ich wurde damals missbraucht, von meinem Lehrer. Ich habe mich aus Verzweiflung gewehrt. Als Dankeschön bekam ich dann nur noch schlechte Noten.