Ein ehemaliger Basler Nationalrat sowie sein ehemaliger Chef und Parteikollege müssen sich am Freitag vor dem Basler Strafgericht verantworten. Den beiden wird vorgeworfen, «Schwindelgründungen» von Firmen veranlasst zu haben, wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heisst.
Den beiden wird die Erschleichung falscher Beurkundungen und Anstiftung zur Urkundenfälschung zur Last gelegt. Bei einer Treuhandfirma sollen die beiden zwischen 2007 und 2009 in acht Fällen jeweils «nach demselben Muster» vorgegangen sein, wie es in der Anklageschrift heisst.
Als Leiter der Treuhandfirma habe ein ehemaliger Basler Grossrat jeweils dem Handelsregisterführer angegeben, alle Einlagen für die neu gegründeten Gesellschaften seien vollständig erbracht.
Nach erfolgter Eintragung ins Handelsregister liessen die Angeklagten das Gründungskapital von 100'000 Franken nach dem Gründungsakt ganz oder grösstenteils wieder an die Treuhandfirma zurück überweisen, um es für die Gründung weiterer Firmen oder andere Zwecke zu verwenden, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Die beiden Angeklagten hätten so die gegründeten Gesellschaften als sogenannte Mantelfirmen an ihre Kunden übertragen.
Die Anklage liegt bereits seit dem Jahr 2018 vor und kommt erst jetzt vor Gericht. Grund für die jahrelange Verzögerung ist, dass die mit dem Verfahren betraute Gerichtspräsidentin per Ende 2021 in Pension ging, «ohne den Fall zu instruieren», wie der Verwaltungschef des Basler Strafgerichts auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schreibt. «Die Gründe dafür entziehen sich unserer Kenntnis», heisst es weiter in der Antwort. Per 2022 sei umgehend ein neuer Verfahrensleiter beauftragt worden, der sich in das besagte Dossier einarbeiten musste.
Vor Gericht steht als dritter Angeklagter ein Notar. Ihm wird Urkundenfälschung vorgeworfen. Die Angeklagten sollen ihn dazu angestiftet haben. Gemäss Anklageschrift wusste der Notar, dass die beiden anderen die Absicht hatten, «das Kapital nur zum Schein einzubringen». Für alle drei gilt bis zum Urteil die Unschuldsvermutung.(sda)