Wegen des Stücks Stoff schrieb der Basler Gerichtsrat im Frühsommer 2018 eine neue Bestimmung ins Personalregelement. Sie verbietet dem Gerichtspersonal, von der Volontärin bis zum Präsidenten, sichtbare religiöse Symbole zu tragen. Ein Richter darf also auch nicht mit Schmuck, der ein kleines Kreuz enthält, erscheinen.
Die Vorschrift gilt allerdings nur für den öffentlichen Auftritt: für Verhandlungen und Urteilseröffnungen, bei denen Parteien oder Zuschauer anwesend sind. Berät das Gericht einen Fall hinter verschlossenen Türen oder arbeitet das Personal im Büro, bleiben Religionssymbole erlaubt.
Die Basler Regel ist für Schweizer Gerichte eine Premiere. Umgehend wurde Kritik laut. Muslime fühlten sich diskriminiert, da das Tragen religiöser Symbole für sie besonders wichtig sei. Für muslimische Juristinnen bedeute sie ein Berufsverbot, wurde beklagt. Auch von der katholischen Kirche kamen Bedenken. Kleidung hindere niemanden daran, ein gerechtes Urteil zu fällen, hiess es.
Der Basler Anwalt Stefan Suter legte Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er argumentierte in eigener Sache. Da er als Anwalt ein potenzieller Richterkandidat sei, fühle er sich betroffen. Es bestehe keine gesetzliche Grundlage für eine Einschränkung der Glaubensfreiheit, meinte er.
Nun hat das Bundesgericht sein Urteil veröffentlicht. Es schiebt allerdings voraus, es sei fraglich, ob Suter zur Beschwerde legitimiert sei. Da das höchste Gericht diese aber ohnehin ablehnt, erübrige sich die Frage. Es hält die Basler Bestimmung für gesetzes- und verfassungskonform.
Zwar stellt das Bundesgericht eine Einschränkung von Grundrechten fest. Doch diese sei zulässig, da sie von öffentlichem Interesse und verhältnismässig sei. Die Bestimmung betone die Unabhängigkeit der Gerichte: Parteien eines Verfahrens sollten nicht den Eindruck erhalten, ein Urteil käme aufgrund von religiösen Überzeugungen zustande.
Folglich sei die Vorschrift von öffentlichem Interesse. Zudem gehe sie nicht weiter als notwendig, da sie nur für öffentliche Verhandlungen und Beratungen gilt. Deshalb sei auch die Verhältnismässigkeit gewährleistet.
Das Bundesgerichtsurteil wird wegweisend sein, da es der erste Entscheid zu einem Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst seit 1997 ist. Damals ging es um die Beschwerde einer Genfer Primarlehrerin, die ihr Kopftuch im Unterricht nicht ablegen wollte. Doch das Bundesgericht bestätigte das Genfer Kopftuchverbot.
Seither wurde dieses Urteil ständig zitiert, teilweise in einer Art und Weise, als hätte es Gesetzescharakter. Diese Überhöhung stiess unter Juristen auf Kritik, weil dabei die spezielle Genfer Situation vergessen ginge. In keinem anderen Kanton wird die Trennung von Kirche und Staat so strikt vollzogen wie in Genf.
So erhalten dort Religionsgemeinschaften weder eine öffentlich-rechtliche Anerkennung noch staatliche Gelder. Renommierte Juristen verfassten Abhandlungen in Fachzeitschriften und erwarteten, dass das Bundesgericht die Basler Regelung als verfassungswidrig einstufen werde und eine mangelnde gesetzliche Grundlage beanstanden werde. Sie haben sich getäuscht.
Stephan Wullschleger, Präsident der Basler Gerichte, erklärt auf Anfrage, dass er einen bedeutenden Unterschied zwischen einem Gericht und einer Schule sehe: «Die Neutralität ist im Gerichtssaal noch wichtiger als im Schulzimmer.» Eine Lehrperson lerne man mit der Zeit in vielen Facetten ihrer Persönlichkeit kennen. Eine Richterin oder ein Richter hingegen trete anders in Erscheinung: Man sehe die Person meist nur für kurze Zeit: «Umso grösser ist die Wirkung eines religiösen Symbols.»
Wie die Laufbahn der Jus-Studentin, welche die Diskussion aufgelöst hat, nun weitergeht, ist ungewiss. Sie bekundete Interesse für ein Praktikum an zwei Gerichten: am Straf-und am Sozialversicherungsgericht. Von beiden wurde sie zu einem Gespräch empfangen. Am Strafgericht erklärte man ihr, sie könne nur ein Volontariat absolvieren, wenn sie als Gerichtsschreiberin an Verhandlungen teilnehme. Dann müsse sie das Kopftuch ablegen.
Am Sozialversicherungsgericht wäre ein Volontariat aber auch mit permanent verhüllten Haaren möglich. Da dort hauptsächlich reine Aktenverfahren durchgeführt und selten Parteien empfangen werden, könne sie sich von den seltenen Verhandlungen dispensieren lassen.
In unserer hiesigen säkularen Welt mit den heute vielen unterschiedlichen Kulturen finde ich es richtig, dass ALLE religiösen Symbole aus unseren Gerichtssälen verschwinden. Es gilt das geschriebene Recht und nicht die von Religionen geprägte Moral.
Zeugenaussagen von nicht Moslems haben dort schon mal weniger Wert...