Nach dem Tötungsdelikt von letzter Woche in Basel soll eine externe Untersuchung zu den Vorgängen in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Klarheit bringen. «Oberster Ziel ist, dass sich solche Taten nicht wiederholen», hat Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann am Montag vor den Medien gesagt.
Ob alles vorschriftsgemäss abgelaufen ist, könne vor dieser Untersuchung noch nicht gesagt werden, sagte Eymann weiter.
Auch Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger äusserte sich zur Aufklärung des Falls, bei dem ein UPK-Patient am Donnerstag bei einem unbegleiteten Freigang eine 75-jährige Frau getötet haben soll. Er sagte:
Die besagte externe Untersuchung sei noch nicht aufgegleist, sagte Michael Rolaz, CEO der UPK. Für diese Aufgabe kämen Expertinnen und Experten anderer forensischer Anstalten in der Schweiz in Frage. Vor der externen Untersuchung würde die UPK bereits die Abläufe intern analysieren, sagte Henning Hachtel, Direktor der Klinik für Forensik der UPK.
Wie es zum Entscheid kam, den 32-jährigen Tatverdächtigen alleine auf einen Freigang aus der geschlossenen Klinik zu lassen, ist derzeit noch nicht publik. Über Vollzugsöffnungen verfügt der kantonale Straf- und Massnahmenvollzug. Bis zum Abschluss des Verfahrens und dem Gerichtsentscheid könne sich diese noch nicht zum Einzelfall äussern, wie deren Leiterin Sabine Uhlmann sagte.
Die Behörde verfüge solche Lockerungen stets breit abgestützt auf die Aktenlage und verfasse anhand dessen jeweils eine Verfügung. Auf eine Person in einer stationären Massnahmen schauten in der Regel «sechs bis acht Augen». Momentan gebe es im Kanton Basel-Stadt zwölf Klienten mit der Diagnose paranoide Schizophrenie mit angeordneten Massnahmen und einem Anlassdelikt, sprich einer Gewalt- oder Sexualstraftat, so Uhlmann.
Die Vollzugsöffnungen seien gesetzlich vorgeschrieben, sagte Rolaz. Nach dem Tötungsdelikt seien Freigänge aus den UPK jedoch kurzfristig gesperrt. Die Massnahme gelte bis am Dienstag. Sie gelte zum Schutz der Patientinnen und Patienten.
Massnahmenlockerungen bei Patientinnen und Patienten in der forensischen Abteilungen werden stets stufenweise durchgeführt, wie Hachtel ausführte. Erst fänden sie begleitet und auf dem UPK-Areal statt, dann schrittweise auch ausserhalb. So solle schrittweise überprüft werden, ob Behandlungsziele erreicht wurden.
Die Polizei nahm den Tatverdächtigen am Freitagnachmittag nach einer Öffentlichkeitsfahndung fest. Der Schweizer soll sein Opfer in einem Mehrfamilienhaus am Nasenweg getötet haben. Dabei handelt es sich um einen Wiederholungstäter. Bereits im November 2014 erstach er im selben Quartier zwei Frauen und verletzte einen betagten Mann mit einem Messer schwer. Er wurde damals noch am Tatort festgenommen.
Das Basler Strafgericht ordnete daraufhin eine stationäre psychiatrische Behandlung an. Es stellte fest, dass der schuldunfähige Täter den Tatbestand des mehrfachen und des versuchten Mordes erfüllt hatte. Das psychiatrische Gutachten hielt damals fest, dass ohne Behandlung die Rückfallgefahr für schwere Delikte gross sei.
Die Wogen gingen hoch, als ein Mann am vergangenen Donnerstag in Basel eine 75-jährige Frau erstach. Der Grund: Der 32-jährige mutmassliche Täter hatte bereits vor zehn Jahren zwei Frauen getötet, zum Zeitpunkt des aktuellen Delikts befand er sich auf einem unbegleiteten Freigang.
Weil der Mann die beiden Tötungen vor zehn Jahren in einer Psychose beging, wurde er als schuldunfähig eingestuft. Er befindet sich seither in einer therapeutischen Massnahme in der geschlossenen Psychiatrie.
Nach der Ermordung der 75-jährigen Frau sagte Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy:
Täter wie der Mann aus Basel sollten sich auch dann nicht frei bewegen dürfen, wenn sie in einer stationären Therapie sind, so Bregy.
Kritik äusserte auch SVP-Nationalrat und Anwalt Pascal Schmid. Er bezeichnete den unbegleiteten Freigang in der NZZ als «verantwortungslos».
Im Fall des Basler Täters sei die Therapie offenbar bereits zweimal verlängert worden, wie die NZZ schreibt. Dies sei nur bei nachgewiesenen Fortschritten zulässig, seien diese nicht zu erkennen, drohe die Verwahrung.
Im modernisierten Strafvollzug müssen zahlreiche Sicherheitselemente erfüllt sein, dass gefährliche Täter einen unbegleiteten Urlaub erhalten. Wissenschaftlich basierte Tools beurteilen die Rückfallwahrscheinlichkeit, hinzu kommen Beurteilungen von Fachkommissionen und Experten.
Frank Urbaniok, einer der führenden Schweizer Experten für Rückfallprävention, sagte in der NZZ:
Allerdings komme es bei psychiatrischen Gutachten regelmässig zu Qualitätsmängeln, so Urbaniok weiter. Dies könne die Risikobeurteilung massiv verfälschen.
Zur Forderung der Nulltoleranz sagt der psychiatrische Forensiker Thomas Knecht im «Tages-Anzeiger»: «Man kann niemals alle Schwertäter verwahren, dafür fehlen uns die Ressourcen, zudem ist dies ethisch nicht vertretbar.»
Politiker, die dies forderten, müssten sich die Frage stellen, ob es vertretbar sei, hundert Personen mit guten Prognosen für immer wegzusperren, wenn nur eine von ihnen tatsächlich wieder straffällig werde.
Mit Material der sda.
Aha, aber Schwerstkriminelle wieder auf die Allgemeinheit loslassen ist dann ethisch vertretbar.
Herr Knecht, ich hätte dazu noch einige Fragen.
Es geht überhaupt nicht um alle Schwerststraftäter.
Wer jedoch geistig verwirrt ist oder seine Triebe gewalttätig auslebt, ja, der gehört lebenslänglich verwahrt.
Meiner Meinung nach.
Das sind nicht hunderte.