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Tötungsdelikt in Basel: Externe Untersuchung angekündigt

Behörden bedauern Basler Tötungsdelikt – externe Untersuchung angekündigt

Die Tötung einer 75-jährigen Frau durch einen verurteilten Doppelmörder sorgt für Empörung. Am Montag stellten sich die Basler Behörden den Fragen der Medien.
12.08.2024, 15:3912.08.2024, 16:58
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Die Medienkonferenz

Nach dem Tötungsdelikt von letzter Woche in Basel soll eine externe Untersuchung zu den Vorgängen in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Klarheit bringen. «Oberster Ziel ist, dass sich solche Taten nicht wiederholen», hat Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann am Montag vor den Medien gesagt.

Ob alles vorschriftsgemäss abgelaufen ist, könne vor dieser Untersuchung noch nicht gesagt werden, sagte Eymann weiter.

Stephanie Eymann, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements, orientiert an einer Medienkonferenz ueber das Vorgehen im Straf- und Massnahmenvollzug sowie bei medizinischen Abklaerungen von T ...
Regierungsrätin Stephanie Eymann.Bild: keystone

Auch Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger äusserte sich zur Aufklärung des Falls, bei dem ein UPK-Patient am Donnerstag bei einem unbegleiteten Freigang eine 75-jährige Frau getötet haben soll. Er sagte:

«Falls sich der dringende Verdacht bestätigt, ist es so, dass wir als Kanton der Verantwortung nicht gerecht werden konnten – ich bedaure das.»

Die besagte externe Untersuchung sei noch nicht aufgegleist, sagte Michael Rolaz, CEO der UPK. Für diese Aufgabe kämen Expertinnen und Experten anderer forensischer Anstalten in der Schweiz in Frage. Vor der externen Untersuchung würde die UPK bereits die Abläufe intern analysieren, sagte Henning Hachtel, Direktor der Klinik für Forensik der UPK.

Michael Rolaz, CEO der UPK, orientiert an einer Medienkonferenz ueber das Vorgehen im Straf- und Massnahmenvollzug sowie bei medizinischen Abklaerungen von Taetern in Basel, am Montag, 12. August 2024 ...
Michael Rolaz, CEO der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel.Bild: keystone

Keine Angaben zum Einzelfall während Verfahren

Wie es zum Entscheid kam, den 32-jährigen Tatverdächtigen alleine auf einen Freigang aus der geschlossenen Klinik zu lassen, ist derzeit noch nicht publik. Über Vollzugsöffnungen verfügt der kantonale Straf- und Massnahmenvollzug. Bis zum Abschluss des Verfahrens und dem Gerichtsentscheid könne sich diese noch nicht zum Einzelfall äussern, wie deren Leiterin Sabine Uhlmann sagte.

Sabine Uhlmann, Leiterin des kantonalen Straf- und Massnahmenvollzugs, orientiert an einer Medienkonferenz ueber das Vorgehen im Straf- und Massnahmenvollzug sowie bei medizinischen Abklaerungen von T ...
Sabine Uhlmann, Leiterin Strafvollzug in Basel-Stadt.Bild: keystone

Die Behörde verfüge solche Lockerungen stets breit abgestützt auf die Aktenlage und verfasse anhand dessen jeweils eine Verfügung. Auf eine Person in einer stationären Massnahmen schauten in der Regel «sechs bis acht Augen». Momentan gebe es im Kanton Basel-Stadt zwölf Klienten mit der Diagnose paranoide Schizophrenie mit angeordneten Massnahmen und einem Anlassdelikt, sprich einer Gewalt- oder Sexualstraftat, so Uhlmann.

Die Vollzugsöffnungen seien gesetzlich vorgeschrieben, sagte Rolaz. Nach dem Tötungsdelikt seien Freigänge aus den UPK jedoch kurzfristig gesperrt. Die Massnahme gelte bis am Dienstag. Sie gelte zum Schutz der Patientinnen und Patienten.

Freigang nach schrittweiser Vollzugslockerung

Massnahmenlockerungen bei Patientinnen und Patienten in der forensischen Abteilungen werden stets stufenweise durchgeführt, wie Hachtel ausführte. Erst fänden sie begleitet und auf dem UPK-Areal statt, dann schrittweise auch ausserhalb. So solle schrittweise überprüft werden, ob Behandlungsziele erreicht wurden.

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Henning Hachtel, Direktor der Klinik für Forensik der UPK.Bild: keystone

Die Polizei nahm den Tatverdächtigen am Freitagnachmittag nach einer Öffentlichkeitsfahndung fest. Der Schweizer soll sein Opfer in einem Mehrfamilienhaus am Nasenweg getötet haben. Dabei handelt es sich um einen Wiederholungstäter. Bereits im November 2014 erstach er im selben Quartier zwei Frauen und verletzte einen betagten Mann mit einem Messer schwer. Er wurde damals noch am Tatort festgenommen.

Das Basler Strafgericht ordnete daraufhin eine stationäre psychiatrische Behandlung an. Es stellte fest, dass der schuldunfähige Täter den Tatbestand des mehrfachen und des versuchten Mordes erfüllt hatte. Das psychiatrische Gutachten hielt damals fest, dass ohne Behandlung die Rückfallgefahr für schwere Delikte gross sei.

Das ist passiert

Die Wogen gingen hoch, als ein Mann am vergangenen Donnerstag in Basel eine 75-jährige Frau erstach. Der Grund: Der 32-jährige mutmassliche Täter hatte bereits vor zehn Jahren zwei Frauen getötet, zum Zeitpunkt des aktuellen Delikts befand er sich auf einem unbegleiteten Freigang.

Weil der Mann die beiden Tötungen vor zehn Jahren in einer Psychose beging, wurde er als schuldunfähig eingestuft. Er befindet sich seither in einer therapeutischen Massnahme in der geschlossenen Psychiatrie.

Die Reaktionen auf das Tötungsdelikt

Nach der Ermordung der 75-jährigen Frau sagte Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy:

«Dieser erschreckende Fall zeigt einmal mehr, dass wir eine Nulltoleranz für Personen brauchen, die Schwerststraftaten begangen haben.»

Täter wie der Mann aus Basel sollten sich auch dann nicht frei bewegen dürfen, wenn sie in einer stationären Therapie sind, so Bregy.

Philipp Matthias Bregy, Mitte-VS, spricht zur Grossen Kammer, an der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Donnerstag, 13. Juni 2024 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)
Philipp Matthias Bregy ärgert sich über das Vorgehen der Basler Behörden.Bild: keystone

Kritik äusserte auch SVP-Nationalrat und Anwalt Pascal Schmid. Er bezeichnete den unbegleiteten Freigang in der NZZ als «verantwortungslos».

Im Fall des Basler Täters sei die Therapie offenbar bereits zweimal verlängert worden, wie die NZZ schreibt. Dies sei nur bei nachgewiesenen Fortschritten zulässig, seien diese nicht zu erkennen, drohe die Verwahrung.

«Risikobeurteilungen heute sehr zuverlässig»

Im modernisierten Strafvollzug müssen zahlreiche Sicherheitselemente erfüllt sein, dass gefährliche Täter einen unbegleiteten Urlaub erhalten. Wissenschaftlich basierte Tools beurteilen die Rückfallwahrscheinlichkeit, hinzu kommen Beurteilungen von Fachkommissionen und Experten.

Der 32-jährige Täter hat bereits zwei Frauen getötet.
Der 32-jährige Täter hat bereits zwei Frauen getötet.Bild: Shutterstock

Frank Urbaniok, einer der führenden Schweizer Experten für Rückfallprävention, sagte in der NZZ:

«Wenn man es sorgfältig und richtig macht, dann sind die Risikobeurteilungen heute sehr zuverlässig.»

Allerdings komme es bei psychiatrischen Gutachten regelmässig zu Qualitätsmängeln, so Urbaniok weiter. Dies könne die Risikobeurteilung massiv verfälschen.

Zur Forderung der Nulltoleranz sagt der psychiatrische Forensiker Thomas Knecht im «Tages-Anzeiger»: «Man kann niemals alle Schwertäter verwahren, dafür fehlen uns die Ressourcen, zudem ist dies ethisch nicht vertretbar.»

Politiker, die dies forderten, müssten sich die Frage stellen, ob es vertretbar sei, hundert Personen mit guten Prognosen für immer wegzusperren, wenn nur eine von ihnen tatsächlich wieder straffällig werde.

Mit Material der sda.

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213 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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HKD
12.08.2024 11:38registriert November 2022
Zur Forderung der Nulltoleranz sagt der psychiatrische Forensiker Thomas Knecht im «Tages-Anzeiger»: «Man kann niemals alle Schwertäter verwahren, dafür fehlen uns die Ressourcen, zudem ist dies ethisch nicht vertretbar.»

Aha, aber Schwerstkriminelle wieder auf die Allgemeinheit loslassen ist dann ethisch vertretbar.
Herr Knecht, ich hätte dazu noch einige Fragen.
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Ktwo
12.08.2024 11:32registriert Februar 2024
Und schon wieder dieses Argument, dass man nicht alle Schwerststraftäter verwahren kann.
Es geht überhaupt nicht um alle Schwerststraftäter.
Wer jedoch geistig verwirrt ist oder seine Triebe gewalttätig auslebt, ja, der gehört lebenslänglich verwahrt.
Meiner Meinung nach.
Das sind nicht hunderte.
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Nix sagen
12.08.2024 11:27registriert August 2020
Gutachter müssen die Verantwortung übernehmen. Sie bürgen ja schliesslich für die Täter. Ich verstehe auch nicht dieses Selbstverständnis das jeder wieder eine Chance erhalten muss. Egal ob Schuldunfähig oder nicht, unser Schutz geht vor. Ich hoffe dies wird ein Präzedenzfall.
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