Nach einer eintägigen Flucht hat die Polizei am Freitagnachmittag den Tatverdächtigen im Tötungsdelikt von Basel festgenommen. Der 32-Jährige war auf einem unbegleiteten Freigang. Nicht zum ersten Mal, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement gegenüber Keystone-SDA mitteilte.
Die Festnahme erfolgte um etwa 14.30 Uhr nach einem Hinweis einer Drittperson am Unteren Rheinweg, wie es weiter hiess. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Öffentlichkeitsfahndung erlassen.
Der festgenommene Schweizer wird «dringend» verdächtigt, am Donnerstag am Nasenweg im Basler Breite-Quartier in einem Mehrfamilienhaus eine 75-jährige Frau getötet zu haben. Die Kriminalpolizei ermittelt nun gemäss Mitteilung den genauen Tathergang.
Beim Tatverdächtigen handelt es sich um einen Wiederholungstäter, der sich in den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel befand. Der an Schizophrenie leidende Mann hatte bereits am 3. November 2014 im selben Quartier zwei Frauen erstochen und einen betagten Mann mit einem Messer schwer verletzt. Er wurde damals noch am Tatort festgenommen. Dies bestätigte ein Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Zuvor hatte die «Basler Zeitung» darüber berichtet.
Wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement am Freitagabend auf Anfrage von Keystone-SDA bestätigt, war der Mann auf zeitlich begrenztem, unbegleiteten Freigang. Es war demnach auch nicht sein erster.
Täter in stationären Massnahmen würden von der behandelnden Ärzteschaft regelmässig medizinisch auf den aktuellen Zustand untersucht, schrieb ein Sprecher. Auf der Basis von forensisch-psychiatrischen Gutachten oder Therapieberichten können Massnahmenlockerungen erfolgen.
Die Massnahmen beginnen bei begleiteten Ausgängen auf dem Klinikareal bis zu den zeitlich begrenzten unbegleiteten Ausgängen ausserhalb. «Befindet sich eine Person mit einer angeordneten Massnahme und mit einem schweren Anlassdelikt im unbegleiteten Ausgang, hat zuvor ein medizinisches Gutachten von der behandelnden Ärzteschaft das entsprechende Gefahrenpotenzial beurteilt», hiess es weiter.
Das Basler Strafgericht hatte im September 2015 für den psychisch schwer kranken Mann eine stationäre psychiatrische Behandlung angeordnet. Es stellte fest, dass der schuldunfähige Täter den Tatbestand des mehrfachen und des versuchten Mordes erfüllt hat. Das psychiatrische Gutachten hielt damals fest, dass ohne Behandlung die Rückfallgefahr für schwere Delikte gross ist.
Wie die «bz Basel» schrieb, wurde die stationäre Massnahme im Jahr 2020 um weitere fünf Jahre verlängert. Jedoch sollen dem Mann seit 2017 mehrere Lockerungen gewährt worden sein, wie etwa begleitete Freigänge.
Diese Tatsache stiess bei Anwohnenden auf grosses Unverständnis, wie die Zeitung weiter schreibt: «Ich kann das nicht glauben. Man hätte eine erneute Tat verhindern können», sagt ein Mann, der im Haus gegenüber dem Tatort wohnt. Gemäss seiner Aussage habe das jetzige Opfer, die 76-jährige Frau, Angst gehabt vor R.M.: «Weil sie wusste, was er getan hat.»
Die «bz Basel» schreibt weiter, dass der Mann vor seinen ersten Taten Gespräche mit einer Person geführt hatte, die nur in seinem Kopf existierte. «Hör auf zu sprechen», soll er gesagt haben. Bei den Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft sagte der Täter damals aus, er habe Stimmen gehört, die ihm eingeredet hätten, dass er töten müsse.
Welchen Verlauf die Krankheit des Täters in den letzten zehn Jahren nahm, ist nicht bekannt. Die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) wollen wegen laufender Ermittlungen keine Auskunft erteilen.
(cma/sda)
höchste zeit für eine Volksinitiative oder dass jemand sich strafrechtlich verantworten muss, wenn er einen verurteilten Straftäter einen Freigang gewährt, bei dem es zu einem Mord kommt!
Täterschutz vor Opferschutz!