Die Basler Staatsanwaltschaft erwägt nach dem Berufungsprozess in einem Vergewaltigungsfall die Einreichung einer Beschwerde an das Bundesgericht. Weil der Verurteilte aber bereits diese Woche aus der Haft entlassen wird, hat sie Sicherungsmassnahmen beantragt.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung der «bz Basel».
Das Basler Appellationsgericht hatte im Berufungsverfahren das Strafmass für den Vergewaltiger deutlich abgemildert, so dass der Verurteilte bereits diese Woche aus dem Gefängnis entlassen und ausgeschafft wird. Gleichzeitig liegt aber die schriftliche Begründung des Urteils noch nicht vor, so dass die Parteien noch keinen Entscheid über eine allfällige Beschwerde an das Bundesgericht fällen können.
Die Staatsanwaltschaft zieht nun eine Beschwerde in Erwähnung, will aber die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Damit der Beschuldigte einer allfälligen weiteren Verhandlung beiwohnen könne, habe sie entsprechende Sicherungsmassnahmen beantragt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. (aeg/sda)