Die Basler Staatsanwaltschaft hat nach einer Freitodbegleitung in Basel Abklärungen zu den von der verantwortlichen Sterbehilfeorganisation berechneten Kosten aufgenommen. Sie habe ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, bestätigte ein Sprecher der Behörde Angaben von «Tages-Anzeiger» und «Bund» vom Freitag.
Die Staatsanwaltschaft kläre ab, ob die Organisation allenfalls gegen geltendes Strafrecht verstosse, sagte der Sprecher. Dabei gehe es um die in Rechnung gestellten Kosten für Freitodbegleitungen: Gemäss Artikel 115 des Strafgesetzbuches darf eine Begleitung nicht aus «selbstsüchtigen Motiven» erfolgen.
Das baselstädtische Gesundheitsdepartement hat überdies ein aufsichtsrechtliches Verfahren eröffnet, wie Philipp Waibel, Leiter der Gesundheitsdienste, auf Anfrage sagte. Über das laufende Verfahren könnten jedoch keine Auskünfte gegeben werden.
Die Abklärungen betreffen die Sterbehilfeorganisation der Baselbieter Ärztin Erika Preisig. «Basler Zeitung», «Tages-Anzeiger» und «Bund» hatten in den vergangenen Tagen von einer 75-jährigen Britin berichtet, die in Basel Sterbehilfe in Anspruch genommen und deren Fall einen Wirbel in britischen Medien ausgelöst habe.
Dabei war neben anderem auch von Kostenbeträgen die Rede. Erika Preisig bezeichnete jedoch Hochrechnungen der britischen Medien gegenüber «Tages-Anzeiger» und «Bund» als gänzlich aus der Luft gegriffen.
(sda)