Bei den 32 getesteten Einweg-E-Zigaretten, «Vapes» und «Puffbars» untersuchte das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt den Nikotingehalt, das Volumen der Flüssigkeit und die Anwesenheit von toxischen, eigentlich verbotenen Inhaltsstoffen. Die ernüchternde Bilanz: Nicht eines der Produkte hielt alle Vorgaben ein, wie die BZ Basel schreibt.
Insgesamt stellte das Kantonale Laboratorium 213 Nichtkonformitäten mit 18 verschiedenen Begründungen fest. Bei sieben Produkten waren die Mängel so gravierend, dass deren weitere Verkauf untersagt wurde. In zwei Fällen überschritt das Produkt den maximal zulässigen Nikotingehalt, bei zwei Proben entdeckte das Kantonale Laboratorium bleihaltiges Lot – dieses ist verboten. Weiter wiesen drei Proben reproduktionstoxische Inhaltsstoffe auf, also solche, die die Fruchtbarkeit gefährden.
Der Leiter der Untersuchung, Franz Dussy, sagte gegenüber dem SRF: «Unsere Resultate zeigen klar, dass die gesetzlich festgelegte Selbstkontrolle der Importeure und auch von den Verkaufsstellen viel zu wenig wahrgenommen wird.»
Das Kantonslabor nannte die verbotenen Vapes nicht beim Namen.
Viele Importeure hätten ausserdem die Entsorgungsgebühren für E-Zigaretten mit Batterien nicht bezahlt. Sie wurden aufgefordert, die fällige Gebühr rückwirkend für die letzten fünf Jahre zu entrichten.
Das Kantonale Laboratorium fordert nun die Importeure generell dazu auf, ihre Pflicht zur Selbstkontrolle wahrzunehmen und die von ihnen vertriebenen Produkte zu überprüfen. Viele von ihnen klärten vor dem Import nicht ab, ob das betreffende Produkt gegenüber hiesigen Gesetzen konform ist. Die Produzenten sollen derweil sicherstellen, dass sie keine krebserregenden, keimzellenmutagenen oder reproduktionstoxische Substanzen verwenden, etwa als Aromastoffe oder Salzbildner.
Wie das Gesundheitsdepartement mitteilt, werde es auch in Zukunft Marktkontrollen geben.
(rbu)
Auch die anderen, beanstandeten nicht, dürfen sie von Gesetzes wegen nicht.
Mit Konsumentenschutz hat das so gar nichts zu tun.