Auf E-Zigaretten soll die Tabaksteuer fällig werden. Weil sie weniger schädlich sind, will die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) sie wie der Bundesrat aber zu einem geringeren Satz besteuern. Auch an den 20 Rappen pro Milliliter Flüssigkeit will die Kommission festhalten.
Damit folgt die WAK-N dem Ständerat vollumfänglich, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Minderheiten für eine Steuer von 15 oder 11 Rappen pro Milliliter Flüssigkeit scheiterten.
Weitere Minderheiten wollten die Steuertarife für Tabakprodukte zum Erhitzen und elektronische Einweg-Zigaretten im Interesse des Umweltschutzes und der Tabakprävention höher besteuern. Auch eine Besteuerung nach Nikotingehalt lehnte die Kommissionsmehrheit ab.
Die Kommission anerkannte die Notwendigkeit einer Anpassung der Tabakbesteuerung an die Realitäten auf dem Markt. Über die E-Zigaretten herausgehende Arbeiten möchte sie aber auf eine breitere Grundlage abstützen.
Mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung hiess sie darum ein Postulat für eine Gesamtschau des Marktes von Tabak- und Tabakersatzprodukten gut. Auf dieser Basis könnte eine Gesamtrevision der Tabakbesteuerung in Angriff genommen werden. (oee/sda)