Der einst erfolgreiche Berner Medienjurist Franz A. Zölch macht seit längerem mit unschönen Geldangelegenheiten von sich Reden. In einem Fall ist Zölch nun per Strafbefehl des Betrugs schuldig gesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft Berner Oberland hatte den Strafbefehl bereits 2012 ausgestellt und Zölch eine bedingte Geldstrafe von 10'000 Franken und eine Busse von 2000 Franken aufgebrummt. Dagegen wehrte sich Zölch mit einer Einsprache.
Die Sache sollte deshalb von einem Gericht beurteilt werden. Der Prozess war auf kommenden Donnerstag in Thun angesetzt. Am Dienstag teilte das Gericht nun mit, die Verhandlung finde nicht statt. Auf Anfrage sagte die leitende Gerichtsschreiberin, Evelyne Halder, Zölch habe die Einsprache zurückgezogen. Der Strafbefehl werde daher rechtskräftig.
Seit 2008 berichteten verschiedene Medien immer wieder über Zölchs Finanzgebaren. 2011 etwa hiess es in der Zeitschrift «Beobachter», der ehemalige Berner Medienrechtler und Dozent stecke im Schuldenschlamassel und versuche, mit dubiosen Versprechen an Geld zu kommen.
An Personen, die dem gut vernetzten Zölch mit Geld aushalfen, fehlte es offenbar nicht. Schon eher haperte es dann aber mit der Rückzahlung der Gelder. Verschiedene Male wurde Zölch angezeigt, doch die Gläubiger blitzten ab, weil die Strafbehörden den Tatbestand des Betrugs nicht als erfüllt erachteten.
Zölch war lange Zeit im Kanton Bern und darüber hinaus bekannt. Der Jurist machte sich als Medienrechtler einen Namen, war Dozent, Brigadier und eine Zeit lang auch Präsident der Eishockey-Nationalliga. Bis 2005 war er mit der früheren SVP-Regierungsrätin Elisabeth Zölch verheiratet. (whr/sda)