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Regierungsrat befürwortet kommunales Stimmrecht für Ausländer

Regierungsrat befürwortet kommunales Stimmrecht für Ausländer

27.05.2024, 16:0527.05.2024, 16:05
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Die Berner Kantonsregierung befürwortet ein fakultatives Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene. Er beantragt dem Grossen Rat, den entsprechenden Vorstoss anzunehmen, wie aus einer am Montag publizierten Antwort auf eine Motion hervorging.

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Die Berner Kantonsrat möchte, dass auch Ausländerinnen und Ausländer abstimmen können.Bild: Shutterstock

Es handelt sich dabei um einen Fraktionsvorstoss der Juso, den auch Mitglieder der Grünen, EVP, GLP und der Mitte unterzeichnet hatten. Die Motion fordert, dass Gemeinden künftig selber beurteilen können, ob sie sesshaft gewordenen Ausländerinnen und Ausländern politische Rechte auf kommunaler Ebene einräumen wollen.

Gewisse Städte und Gemeinden seien davon überzeugt, dass die politische Mitwirkung den Personen erlaube, sich umfassend für das Leben in einer Stadt zu engagieren, heisst es im Motionstext. So hat zum Beispiel der Bieler Stadtrat im Februar 2020 ein Postulat verabschiedet, wonach die Stadt Biel mit der Forderung eines fakultativen kommunalen Ausländerstimmrechts an den Kanton gelangen soll.

Der Regierungsrat erachtet die Forderung als sachgerecht, denn er gewichte das Prinzip der Gemeindeautonomie hoch, teilte er mit. Zwar sei er der Meinung, dass mit der Möglichkeit zur Einbürgerung ein bewährter Weg offenstehe, um politisch mitbestimmen zu können. Allerdings anerkenne er, dass die Einbürgerung in gewissen Fällen nicht als echte Alternative erscheint - etwa für Personen aus Ländern mit einem Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft.

Im Kanton Bern gab es in der Vergangenheit mehrere Bestrebungen, ein fakultatives Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene einzuführen. Zuletzt befasste sich der Regierungsrat im Jahr 2020 mit dieser Forderung, äusserte sich damals aber ablehnend. Der Grosse Rat folgte dem Antrag des Regierungsrates und lehnte die damalige Motion mit 76 zu 69 Stimmen bei drei Enthaltungen ab. (saw/sda)

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5 Kommentare
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Emma Schmid
27.05.2024 21:08registriert April 2018
"Allerdings anerkenne er, dass die Einbürgerung in gewissen Fällen nicht als echte Alternative erscheint - etwa für Personen aus Ländern mit einem Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft." ... Tja, da muss die Person sich halt dann entscheiden. Den Fünfer und das Weggli gibt es in den meisten Fällen nicht.
Darum bin ich auch nicht für das Stimmrecht für Ausländer - ich kann mich auch in der Gemeinschaft engagieren, ohne das Stimmrecht.
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