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Franz A. Zölch verurteilt: Ehemaliger Star-Jurist muss ins Gefängnis

Franz A. Zölch verurteilt: Ehemaliger Berner Star-Jurist muss ins Gefängnis

16.03.2021, 17:0016.03.2021, 17:22
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Der Eingang zum Regionalgericht der Region Emmental-Oberaargau, am Sonntag, 22. November 2020 in Burgdorf im Kanton Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Das Regionalgericht Bern hat ein Urteil gesprochen.Bild: keystone

Das Regionalgericht Bern hat den einst renommierten Juristen Franz A. Zölch wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt.

18 Monate davon sind aufgeschoben mit einer Probezeit von drei Jahren, wie der Gerichtspräsident am Dienstag bei der Urteilseröffnung bekannt gab.

Die erste Gerichtsinstanz sah es als erwiesen an, dass Zölch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei Bekannten Darlehen aufnahm, die er nicht zurückbezahlte. Dabei habe er seine Geldgeber arglistig getäuscht. Er habe gewusst, dass er tief im Schuldensumpf stecke und die Beträge nicht zurückzahlen werde.

Dennoch habe er seine Geldgeber glauben lassen, er stecke nur in einem kurzfristigen finanziellen Engpass. Zölch habe auf seine Bekanntheit als Medienrechtler, hoher Militär, Hochschuldozent, Bernburger und Ex-Mann einer Regierungsrätin vertraut. Er sei davon ausgegangen, dass ihm die Darlehensgeber blind vertrauten.

Medienjurist Franz Zoelch gibt die kurzfristige Verschiebung der Pressekonferenz mit Dieter Behring bekannt, am Montag 24. August 2004. in Zuerich. (KEYSTONE/Walter Bieri)
Franz A. ZölchBild: KEYSTONE

Zölchs Verteidiger hatte für seinen Mandanten einen Freispruch verlangt. Er sah die Pflicht bei den Geldgebern. Sie hätten es unterlassen, die von Zölch aufgetischten Geschichten zu hinterfragen und Abklärungen zu tätigen. Die Gläubiger hätten ihm viel zu leichtfertig vertraut.

Dies sah das Gericht anders. Schliesslich habe es sich bei den Gläubigern um befreundete Personen gehandelt. Entsprechende Abklärungen hätten die Freundschaft belastet, weshalb wohl die meisten um Geld Angegangenen davor zurückschreckten.

Der Staatsanwalt hatte am Montag eine härtere Gangart angeschlagen und eine Freiheitsstrafe von 56 Monaten für Zölch gefordert.

In einzelnen Punkten wurde Zölch am Dienstag freigesprochen. In der Mehrheit der Fälle aber wurde er wegen gewerbsmässigen Betrugs respektive Betrugs und Betrugsversuchen schuldig gesprochen.

Einst verkehrte Zölch in den ganz feinen Kreisen. Doch dann kam der Fall aus grosser gesellschaftlicher Höhe. Er steckte tief im Schuldensumpf.

Immer wieder gelang es ihm, seine Gläubiger hinzuhalten. Zölch, der zunehmend für Behörden schwieriger aufzufinden war, liess stets verlauten, er habe nicht mit Arglist gehandelt, sondern sei überzeugt gewesen, er könne das Geld zurückzahlen. (aeg/sda)

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11 Kommentare
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Erklärbäär
16.03.2021 18:02registriert August 2017
"Zölch, der zunehmend für Behörden schwieriger aufzufinden war [...]"

Wie geht das? Ich bin auf der Gemeinde gemeldet, bei der Krankenkasse und bei weiss nicht wem allen. Wie können andere Leute für die Behörden unauffindbar sein und offenbar völlig im Mittelpunkt der Gesellschaft stehen?
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