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Disco-Mord von Grenchen: Obergericht befasst sich mit der Therapiefähigkeit des Angeklagten

22-Jährigen Türsteher getötet

Disco-Mord von Grenchen: Obergericht befasst sich mit der Therapiefähigkeit des Angeklagten

07.05.2014, 15:5607.05.2014, 16:10
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Sieben Mal soll er bei der «Luxory»-Disco in Grenchen auf den Türsteher eingestochen haben, nun steht der heute 25-jährige Kosovare vor dem Solothurner Obergericht. Es ist bereits die zweite Instanz. Die erste hatte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte zeigte bei der Befragung grosse Reue. Er habe viel falsch gemacht und nicht nachgedacht. Er schäme sich zutiefst. Früher sei er sehr rasch wütend geworden. Die in der Haftanstalt begonnene Therapie tue ihm aber gut. Vor allem zu seiner jetzigen Therapeutin finde er einen besseren Draht als zu einem früheren Therapeuten. Er nehme inzwischen auch keine Drogen mehr. 

Keine klaren Aussagen des Gutachters 

Das Obergericht befasste sich am Mittwoch während längerer Zeit mit der Therapiefähigkeit des Angeklagten. Auf die Frage des Gerichts, ob die Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten behandelbar sei, wollte sich der beigezogene Gutachter nicht festlegen. Er wich auf konkrete Fragen immer wieder aus und sagte lediglich, dass es derzeit unmöglich sei, eine Prognose zu stellen. 

Das Gericht wollte laut einem Richter vor allem herausfinden, ob die von der Vorinstanz ausgesprochene Verwahrung nach Artikel 64 beim Angeklagten die Ultima Ratio sei, oder ob eine stationäre therapeutische Massnahme nach Artikel 59 als Alternative angesehen werden könne. Der Staatsanwalt dagegen stellte für den Täter keine günstige Prognose. 

Der Angeklagte sei schon im Alter von 12 Jahren straffällig geworden, danach immer wieder, auch im Erwachsenenalter. Trauriger Höhepunkt sei die Tötung des Disco-Türstehers im April 2011 gewesen. Der Angeklagte habe sich am Abend der Tat sehr aggressiv verhalten und mit seinem Messer herumgefuchtelt. Der Staatsanwalt forderte wegen vorsätzlicher Tötung und anderer Delikte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 3 Monaten sowie die Anordnung einer Verwahrung. Vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern hatte der Staatsanwaltschaft 16 Jahre verlangt. 

Zweifel an der These des Einzeltäters

Der Verteidiger kritisierte, dass sich das Amtsgericht bei seinem Urteil einzig auf eine einzige Zeugenaussage stützte, obwohl die Tat von mehreren Personen beobachtet worden war. Es sei nicht sicher, ob sein Mandant als einziger zugestochen habe, zumal der Türsteher von einer ganzen Gruppe von Leuten angegriffen worden sei. 

Der Verteidiger plädierte, von einer Verwahrung abzusehen. Für den 25-Jährigen forderte er eine Freiheitsstrafe von maximal acht Jahren. Das Urteil soll am Montag gesprochen werden. (dwi/sda)

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